Privater Mahnbescheid: 5 Vorteile

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Ein privater Mahnbescheid bietet Privatpersonen die Möglichkeit, ins gerichtliche Mahnverfahren einzusteigen. Das bietet gleich mehrere Vorteile gleichzeitig und schützt gegen Übervorteilung. Mit dem privaten Mahnbescheid gibt der Gesetzgeber Jedermann die Möglichkeit, seine Ansprüche zu sichern und durchzusetzen. Fünf gute Gründe, auch als Privatperson den Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren zu wagen, zeigen wir in diesem Blogbeitrag.

1. Gegen Unternehmen und Privatleute

Ein privater Mahnbescheid kann sowohl gegen Unternehmen als auch gegen andere Privatleute beantragt werden. Damit bietet er die Möglichkeit, offene Forderung aus praktisch jeder Art von Geschäftsverbindung geltend zu machen. Gleich, ob es um eine unbezahlte Miete oder einen Privatkauf geht oder ob beispielsweise Rückforderungsansprüche gegen eine Versicherung bestehen. Wer einen privaten Mahnbescheid beantragen möchte, kann dies gegen jede andere natürliche und juristische Person tun.

2. Forderungen gegen Verjährung absichern

Sicherlich ein Hauptargument für privater mahnbescheidden Antrag auf privaten Mahnbescheid und damit für den Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren ist die Verjährungshemmung. Ohne Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides werden offene Posten – gleich in welcher Höhe – nämlich zum Ende des dritten Folgejahres nach Ihrer Fälligkeit gegenstandslos. Beispielsweise verjähren zum 31. Dezember 2015 nicht abgesicherte Forderungen aus dem Jahr 2012.

Ausschlaggebend für die Verjährungshemmung ist dabei ausschließlich das Antragsdatum, nicht der tatsächliche Erlass! Solange also der private Mahnbescheid rechtzeitig beantragt wird und auf dem Schreibtisch des Rechtspflegers landet, steht der Verjährungshemmung nichts entgehen – selbst, wenn es zu Monierungen am Antrag kommt.

3. Schutz vor Rechtsverwirkung

Ein weiterer wesentlicher Vorteil, den der Antrag auf privaten Mahnbescheid mit sich bringt, ist der Schutz vor Rechtsverwirkung. Allein die Entscheidung ins gerichtliche Mahnverfahren eingestiegen zu sein, genügt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Oktober 2013, um das Fortbestehen eines Interesses am Rückerhalt der offenen Posten zu begründen. Im Klartext: Wer einen privaten Mahnbescheid beantragt, sagt damit aus: Ja, ich möchte die Forderung weiterverfolgen.

4. Titel im Blick

Zielsetzung des Einstieges ins gerichtliche Mahnverfahren ist immer die Erwirkung eines Titels oder eben, dass die Gegenseite Vollzahlung leistet. Der einmal erwirkte Titel, sprich der unwidersprochene Vollstreckungsbescheid, sichert eine offene Forderung für 30 Jahre ab und eröffnet so das weite Feld der Zugriffsmöglichkeiten im nachgerichtlichen Forderungsmanagement. Angefangen vom Auftrag an den Gerichtsvollzieher bis zu verschiedenen Optionen in der Drittschuldnerinanspruchnahme, beispielsweise Konto- , Lohn- oder Mietkautionspfändungen.

5. Ansprüche nicht verlorengeben

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Der Antrag auf Erlass eines privaten Mahnbescheides und damit der Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren ist oft nur der erste Schritt in einem längeren Prozess bei der Realisierung der offenen Forderung. Insofern erfordert das gerichtliche Mahnverfahren mitunter einen langen Atem und führt damit über die Zeit zum Erfolg. Aber genau deshalb lohnt der private Mahnbescheid, weil die Aussichten auf Erfolg nicht sinken, sondern steigen und das ist allemal besser, als komplett auf eine Forderung zu verzichten.

Fazit

Ein privater Mahnbescheid ist ein faires Mittel, weil er Jedermann die Möglichkeit gibt, seine Interessen auf einem rechtsstaatlichen Unterbau zielgerichtet zu verfolgen. Damit ist er ein wertvolles Regulierungsinstrument, das allen Ansprüchen dasselbe Gewicht beimisst.

Veröffentlicht unter gerichtliches Mahnverfahren
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