Monatsarchive: August 2016

Mahnverfahren: vorgerichtlich, gerichtlich, nachgerichtlich

Ein Mahnverfahren lässt sich grob in drei Abschnitte unterteilen: in das vorgerichtliche Mahnverfahren, das eigene Mahnungen sowie die Bearbeitung durch einen Anwalt oder ein Inkassobüro beinhaltet, das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid und die nachgerichtliche Arbeit an titulierten Forderungen.

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Der Mahnbescheid: Was ist das eigentlich?

Mahnbescheid, Mahnung, Mahnverfahren, Mahnantrag, Mahnwesen … diese Liste der Mahn-Wörter ließe sich lange fortsetzen. Dabei haben die ganzen unterschiedlichen Begriffe selbstverständlich eine Daseinsberechtigung, schon allein, weil sie alle sehr präzise definiert sind. Trotzdem verliert man sich schnell im amtsdeutschen Gewirr.

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