Monatsarchive: September 2016

Mahnbescheid ausfüllen: den Vordruck verstehen

Genaugenommen ist es gar nicht der Mahnbescheid, der ausgefüllt wird, sondern der Antrag auf Mahnbescheid. Unterm Strich läuft es aber aufs Gleiche hinaus, denn die Angaben, die Gläubiger im Mahnantrag machen, tauchen hinterher im Mahnbescheid auf. In diesem Blogbeitrag zeigen

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Vollstreckungsbescheid: Teil 2 im gerichtlichen Mahnverfahren

Mit dem Mahn- und dem Vollstreckungsbescheid sieht der Gesetzgeber ein zweistufiges System im gerichtlichen Mahnverfahren vor. Dabei ist der initiale Mahnbescheid aber nur die halbe Miete. Erst mit dem Vollstreckungsbescheid ist das gerichtliche Mahnverfahren tatsächlich abgeschlossen und – noch wichtiger

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