Kuckuck – so arbeiten Gerichtsvollzieher

meme_GerichtsvollzieherKuckuckskleber – so ist vielerorts immer noch die Wahrnehmung eines Gerichtsvollziehers. Dass sich seit den Siebzigern vieles in puncto Pfändung getan hat, wird dabei leicht und gerne übersehen. Grund genug, den Arbeitsalltag eines Gerichtsvollziehers einmal etwas genauer zu beleuchten. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, wie genau die Rolle des Gerichtsvollziehers in der nachgerichtlichen Bearbeitung von Forderungsausfällen aussieht.

Innerhalb des kompletten Prozesses im Umgang mit offenen Forderungen treten Gerichtsvollzieher erst sehr spät in Erscheinung. Die Tätigkeit als pfändungsbeauftragte Instanz wird erst durchgeführt, nachdem ein Vollstreckungstitel gegen einen Schuldner vorliegt; also nachdem ein Antrag auf Mahnbescheid gestellt wurde und auch Mahn- und Vollstreckungsbescheid dem Schuldner zugegangen sind. Dann erst ist die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers rechtmäßig und sinnvoll: Ohne gültigen Titel hätte er überhaupt keine Handhabe gegen Schuldner.

Im nachgerichtlichen Forderungsmanagement lassen sich drei deutlich abgegrenzte Hauptaufgaben für Gerichtsvollzieher skizzieren:

  1. Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB)an Drittschuldner
  2. Abnahme von Vermögensauskünften von Schuldnern
  3. Durchführung von Vollstreckungsaufträgen

Zustellung des PfÜB

Beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluss handelt es sich um ein amtliches Dokument, das Drittschuldner eines Schuldners, also Arbeitgeber, Banken oder Vermieter, verpflichtet, den pfändbaren Anteil des Vermögens des Schuldners an dessen Gläubiger abzutreten. Liegt das Einkommen eines Schuldners beispielsweise über der Pfändungsgrenze (aktuell 1.050 EUR), kann ein bestimmter Anteil seines Lohnes direkt bei dessen Arbeitgeber gepfändet werden, um seine Verbindlichkeiten auszugleichen. Die Zustellung dieser Dokumente stellt im Forderungsmanagement einen wichtigen Teil der Arbeit eines Gerichtsvollziehers dar.

Abnahme einer Vermögensauskunft

Wenn Schuldner nicht in der Lage sind, ihre Verbindlichkeiten zu bezahlen, können sie durch den Gerichtsvollzieher zur Abgabe einer Vermögensauskunft (ehem. Eidesstaatliche Versicherung) verpflichtet werden. Dann müssen sie sämtliche (nicht vorhandenen) Vermögenswerte offenlegen. Mit Abgabe der Vermögensauskunft sind Schuldner verpflichtet, zwei Jahre lang keine neuen Schulden zu machen. Tun sie es doch, gilt dies als Betrug, der strafrechtlich geahndet wird. Zudem wird die Abgabe der Vermögensauskunft an verschiedene Auskunfteien gemeldet und wirkt sich entsprechend auf das Bonitätsscoring der Schuldner aus. Damit der offizielle Charakter der Vermögensauskunft gewahrt bleibt, ist vorgesehen, dass nur vereidigte Gerichtsvollzieher eine solche Auskunft abnehmen dürfen.

Durchführung von Vollstreckungsaufträgen

Die Durchführung von Vollstreckungsaufträgen entspricht wohl am ehesten dem klassischen Bild vom Aufgabenbereich eines Gerichtsvollziehers im Forderungsmanagement. Ergeht ein entsprechender Auftrag an den Gerichtsvollzieher, fährt er tatsächlich zum Schuldner und führt eine Taschen- bzw. Sachpfändung vor Ort durch. Dann geht es darum, zu prüfen, welche sächlichen Vermögenswerte eines Schuldners pfändbar sind und ob sie einen hinreichenden Wert darstellen um die titulierten Verbindlichkeiten des Schuldners auszugleichen.

In der modernen Forderungspraxis stellt die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Durchführung einer Vollstreckung inzwischen die Ausnahme dar. Ob ein solcher Auftrag sinnvoll ist, muss je nach Einzelfall anhand der Bonität und des vorhandenen Vermögens eines Schuldners entschieden werden.

Fazit

Dass es in Deutschland einen offiziell bestellten Beamten gibt, der sich für die Rechte von Gläubigern einsetzt, ist einzigartig in der EU und zeigt, dass der Gläubigerschutz ein hohes Rechtsgut ist. Es ist daher im Interesse aller, den Berufsstand des Gerichtsvollziehers zu erhalten.

Veröffentlicht unter gerichtliches Mahnverfahren
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