Monatsarchive: Februar 2014

Wer ist eigentlich zuständig? – Die deutschen Mahngerichte

Gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland werden durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids eingeleitet und durch das jeweils zuständige Mahngericht durchgeführt. Die Zuständigkeit hängt dabei vom Firmensitz bzw. Wohnort des Antragsstellers, also des Gläubigers, ab. Wir schaffen Klarheit und beantworten die

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Was leisten Mahnbescheide?

Ein Mahnbescheid bzw. die Beantragung eines solchen markiert im Forderungsmanagement den Übergang vom außergerichtlichen Inkasso zum gerichtlichen Mahnverfahren. Mahnbescheide verleihen offenen Forderungen deshalb nicht nur besonderen Nachdruck, sondern leiten auch das Verfahren zum Erwirken eines  vollstreckungsfähigen Titels ein.

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