Formulare zum Mahnbescheid: Das müssen Sie beachten!

Die Formulare zum Mahnbescheid gibt es in jeder Schreibwarenhandlung, als Print-at-Home Download im Internet oder direkt als digitale Variante. Die Formulare zu bekommen ist dabei aber nur der Anfang im gerichtlichen Mahnverfahren, denn den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides korrekt auszufüllen, ohne sich bspw. bei den Verzugszinsen etwas entgehen zu lassen, ist mitunter gar nicht so einfach. Zudem sorgen Fehler oft genug dafür, dass es eine Monierung zum Mahnantrag gibt und der Mahnbescheid gar nicht erlassen wird. In diesem Blogbeitrag weisen wir daher auf die häufigsten Fehler im Mahnantrag hin und zeigen, wie es besser geht.

Formulare zum Mahnbescheid

Das Ziel der Formulare zum Mahnbescheid ist übrigens immer dasselbe, nämlich die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Damit werden dann die Realisierung offener Posten, die Verjährungshemmung und natürlich die Titulierung der Forderung avisiert. Drei ausgesprochen wertvolle Ziele also, in deren Verfolgung Fehler jedoch schnell Geld kosten können. Speziell in Sachen Verzinsung ist schnell ein Schnitzer passiert, der dazu führt, dass bspw. Verzugszinsen nicht korrekt geltend gemacht werden. Und wenn es ganz dumm läuft, sind Formularfehler gleich so gravierend, dass der Rechtspfleger eine Monierung ausspricht und der Mahnbescheid gar nicht erlassen wird. Und das bedeutet mindestens doppelte Arbeit.

Die häufigsten Fehler und wie sie sich vermeiden lassen, haben wir hier einmal aufgeführt:

Falsches Mahngericht

Auf den ersten Blick erscheint es wie eine bürokratische Kuriosität: 12 Mahngerichte für 16 Bundesländer – wie kann das sein? Tatsächlich ist es so, dass sich manche Mahngerichte die Zuständigkeit für zwei oder sogar drei Bundesländer teilen, während es andersherum in NRW gleich zwei Mahngerichte gibt. Außerdem hat die mahngerichtliche Zuständigkeit mit den geografischen Grenzen der Länder rein gar nichts zu tun, sondern sie richtet sich de facto nach dem jeweiligen Gerichts- und Oberlandesgerichtsbezirk, in dem ein Antragsteller ansässig ist.

Zudem hat die Zusammenfassung der Mahngerichte etwas mit der Bevölkerungsdichte zu tun, und so ist es mitunter gar nicht so einfach, das jeweils richtige Mahngericht herauszufinden. Einen Leitfaden, welches Mahngericht für welches Bundesland bzw. welchen Gerichtsbezirk zuständig ist, haben wir hier zusammengefasst.

Mahnkosten falsch

Ein weiterer Stolperstein ergibt sich bei den Mahnkosten, also dem, was Gläubiger als Bearbeitungsgebühr für das betriebliche Mahnwesen veranschlagen. Oft genug kommt es an diesem Punkt nämlich zu Monierungen, weil die Kosten bspw. zu hoch sind oder sich nicht hinreichend nachweisen lassen. So kann es passieren, dass wegen 20 EUR Mahngebühr ein wahrer Papierkrieg mit dem Mahngericht ausbricht und man Stunden und Tage damit zubringt, die entsprechenden Papiere zusammenzusuchen.

Die Alternative ist, auf Mahnkosten ganz zu verzichten, was der Sache aber schlussendlich widerspricht. Zudem ist nicht gesagt, dass Mahngebühren, die das eine Gericht moniert, in einem anderen Fall nicht völlig problemlos durchgehen. Somit zeigt sich, dass es in Sachen „Mahnkosten korrekt beziffern“ auf Erfahrungswerte ankommt, die spezialisierte Dienstleister haben, weil die Mahnantragstellung ja ihr täglich Brot ist.

Wer Papierkrieg oder Verzicht vermeiden will, fährt mit einem entsprechenden Dienstleister sicherlich nicht schlecht.

Zinsrechnung

Beim Thema Zinsen zeigt sich die Komplexität des Mahnantrages am besten. Denn hier wird – übrigens korrekterweise – zwischen laufenden und ausgerechneten Zinsen unterschieden. Damit wird dem Unterschied zwischen Zinsen, die bis zum Datum der Antragstellung entstanden sind und Zinsen die bis zur Realisierung der Forderung noch anfallen werden Rechnung getragen. Der Antrag ist also absolut fair, zugleich aber auch kompliziert.

Denn zunächst müssen Antragsteller den Zinssatz wissen und das genaue Datum, ab dem die Zinsen zu laufen begonnen haben kennen. Es ist wiederum Korrektheit gefordert, mit der man sich ohne Erfahrungswerte mitunter schwer tun wird.

Adressdaten veraltet

Der Mahnbescheid geht dem Schuldner (Antragsgegner) in amtlicher oder förmlicher Zustellung zu. Das hat zu allererst den Grund, dass die Rechtmäßigkeit gewahrt werden muss. Nur Antragsgegner, die Kenntnis von dem gegen sie angestoßenen gerichtlichen Mahnverfahren haben, können damit umgehen.

Im Umkehrschluss heißt das: Ist die Adresse falsch, ist der Mahnbescheid unzustellbar, selbst wenn er inhaltlich ansonsten korrekt ist. Somit ist die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ohne sicher korrekte Adresse von Beginn an sinnlos. Ein Dienstleister, der einen Adressabgleich und nötigenfalls eine Adressrecherche durchführt, ist dann unerlässlich!

Monierungsmanagement

Unter das weite Feld Umgang mit Monierungen fällt schlussendlich alles, was mit der Nachpflege von Angaben im initialen Mahnantrag zu tun hat. Seien es Fehlerchen bei der Zinsrechnung, fehlende Nachweise über Mahnkosten, Probleme in der Adressthematik oder schlicht eine fehlende Unterschrift. Punkte, an denen Rechtspfleger etwas auszusetzen haben können, gibt es reichlich und der Umgang mit solchen Monierungen kann zeitraubend und frustrierend sein.

Die bessere Lösung

Wer sich Ärger und unnötige Zeitverschwendung vom Hals halten will, fährt mit einem spezialisierten Dienstleister für das gerichtliche Mahnverfahren immer gut. Denn ein Dienstleister ist vertraglich verpflichtet, den Mahnbescheid ordentlich zu beantragen und wird sich deshalb pflichtbewusst um alle anfallenden Themen kümmern.

Zudem hat er schlicht den nötigen Erfahrungsschatz und routinierte Abläufe, die das gerichtliche Mahnverfahren und den Umgang mit Formularen zum Mahnantrag effizient und erfolgreich gestalten.

Veröffentlicht unter Mahnantragsstellung
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