Mahnverfahren online einleiten

Mahnverfahren online

Ein gerichtliches Mahnverfahren online durchzuführen ist genau genommen nur teilweise möglich. Es online einzuleiten stellt dagegen kein Problem dar, weil die zuständigen Mahngerichte die Onlineübermittlung und Einreichung von Mahnanträgen anbieten. Es ist unbedingt ratsam, mit einem professionellen Dienstleister zusammenzuarbeiten, wenn das Mahnverfahren online eingeleitet werden soll. Worauf es beim gerichtlichen Mahnverfahren ankommt, zeigen wir in diesem Blogbeitrag.

Die einzelnen Fallstricke, die beim Mahnantrag – online oder offline – lauern, haben wir bereits in einem Blogbeitrag gezeigt. Das Mahnverfahren selbst, also der komplette Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrenes, lässt sich dagegen nicht ausschließlich online durchführen. Beispielsweise, weil gerichtliche Dokumente wie Mahn- oder Vollstreckungsbescheid in förmlicher Zustellung an den Schuldner gehen. Die Gerichts- und Schuldnerkommunikation funktioniert telefonisch und online, wenn Mails zu Rückfragen verschickt werden, aber auch via Post, weil die Gerichte den Postweg nach wie vor häufig bevorzugen. Das zeigt: Ein vollständiges Mahnverfahren online durchzuführen, ist nicht möglich. Mit dem richtigen Dienstleister lässt sich der Aufwand aber minimieren und das gesamte Thema auslagern.

Welche Bestandteile lassen sich im Mahnverfahren online durchführen?

Das Internet trägt beim gerichtlichen Mahnverfahren eine begleitende Rolle. Aktuell lassen sich die Möglichkeiten im Mahnverfahren nur an manchen, aber nicht allen Stellen nutzen. Im Einzelnen erfüllt im Mahnverfahren online folgende Funktionen:

  • Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens beim zuständigen Mahngericht
  • Übermittlung von Anträgen und Anhängen
  • Monierungsmanagement
  • Korrespondenz mit Schuldnern, die eine Zahlungsvereinbarung treffen möchten
  • Korrespondenz mit der Gläubigerpartei (bei Durchführung durch einen geeigneten Dienstleister)
  • Korrespondenz in der nachgerichtlichen Bearbeitung, bspw. mit dem Gerichtsvollzieher

Auch wenn aktuell noch nicht sämtliche Verfahrensschritte im Mahnverfahren online durchführbar sind, erfüllt die Onlinekomponente doch wertvolle Kommunikations- und Transferleistungen, die das gerichtliche Mahnverfahren insgesamt beschleunigen. Die Abstimmung von Details wird optimiert, die Schuldnerkommunikation erleichtert und auch die Rückmeldung zwischen Dienstleister und Gläubiger profitiert davon, ein Mahnverfahren online zu unterstützen.

Wo funktioniert das Mahnverfahren online (noch) nicht?

Die Bereiche, in denen das Mahnverfahren Mahnverfahren onlineonline keine Unterstützung erhält, sind diejenigen, in denen es um Fristen, Zustellungen und Schuldnerreaktionen (bspw. Widersprüche) geht. Dass diese Dinge (noch) nicht online funktionieren, hängt vor allem mit dem Datenschutz, aber auch den gesetzlichen Grundlagen zusammen. Die Gesetze, die Voraussetzungen, Ablauf, Wirkung und Verfahrensstrukturen im gerichtlichem Mahnverfahren regeln, stammen zumeist aus einer Zeit, als an Breitbandverbindungen und Datenmengen, wie sie heute üblich sind, noch nicht zu denken war.

Fazit

Mahnverfahren online

Obwohl die Politik in Sachen Mahnverfahren online noch etwas hinterherhinkt, bilden die aktuellen Möglichkeiten bereits eine solide Basis, um künftig noch mehr Prozessabläufe in den Datenverkehr zu verlagern. Ob und wann das sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, bspw. sicheren Verschlüsselungs- und Transfertechnologien. Bis dahin erfüllen die aktuellen technischen Standards aber schon wesentliche Aufgaben, wenn es darum geht, Mahnverfahren online einzuleiten.

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