Mahngericht Hünfeld

Das zentrale Mahngericht für Hessen ist das Mahngericht Hünfeld. Es ist als separate Institution am Amtsgericht Hünfeld ansässig, nimmt aber als ausdrückliches Mahngericht völlig andere Aufgaben wahr, als das Amtsgericht. Wann das Mahngericht Hünfeld die richtige Adresse ist, und wie das gerichtliche Mahnverfahren abläuft, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Mahngericht Hünfeld

Der Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren via Antrag auf Erlasse eines Mahnbescheides läuft in ganz Deutschland gleich ab. Der Gesetzgeber sieht ein zweistufiges System mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid vor. Unterschiede bestehen in der Bundesrepublik jedoch darin, an welchem Mahngericht der entsprechende Antrag einzureichen ist.

Zuständigkeit

Für alle, die ihren Wohnsitz bzw. allgemeinen Geschäftsstand in Hessen haben, ist das Mahngericht Hünfeld die richtige Adresse. Die mahngerichtliche Zuständigkeit ergibt sich dabei aus der Zugehörigkeit der Amtsgerichte zu Landesgerichtsbezirken. Und wiederum aus der Zuordnung der Landgerichte zu verschiedenen Oberlandesgerichten bzw. deren Oberlandesgerichtsbezirke. Für Hessen ist diese Systematik vergleichsweise einfach, denn es gibt nur ein einziges Oberlandesgericht, nämlich das in Frankfurt am Main. Jedoch verfügt dieses über eine Außenstelle in Darmstadt.

Nachdem damit automatisch alle Amtsgerichte (und damit alle Bürger und alle Unternehmen) zu ein und demselben Oberlandesgerichtsbezirk gehören, gibt es logischerweise auch nur ein zentrales Mahngericht, das in Hünfeld ansässig ist, nämlich am Amtsgericht Hünfeld.

Ablauf

Mahngericht Hünfeld

Am Mahngericht Hünfeld gehen alle Mahnanträge, die in Hessen gestellt werden, ein. Das geschieht entweder in elektronischer oder in postalischer Form. Nach dem Eingang des Antrages auf Erlasse eines Mahnbescheides geht der Antrag in die rechtspflegerische Prüfung. Das bedeutet, ein speziell geschulter Gerichtsbeamter der Mahngerichts Hünfeld kontrolliert, ob der Antrag korrekt ausgefüllt wurde. Dabei achtet er sinnigerweise nur auf die formale Richtigkeit, auf Plausibilität und auf die Vollständigkeit es Antrages. Die tatsächliche Forderungssache prüft er nicht. Die Auseinandersetzung darüber ist Aufgabe der Streitgerichte, wenn es hier zu Wider- oder Einsprüchen von Seiten der Schuldner kommt.

Korrekte Anträge gehen weiter und der Mahnbescheid wird erlassen und in amtlicher Zustellung an den Schuldner zugestellt, fehlerhafte Anträge werden moniert und an den Antragssteller (den Gläubiger oder dessen Vertreter) zur Ausbesserung zurückgegeben. Nach Zustellung des Mahnbescheides hat der Schuldner eine 14-tägige Frist, binnen der er Widerspruch gegen den Bescheid einlegen oder seiner Zahlungsverpflichtung nachkommen kann. Tut er beides nicht, besteht die Möglichkeit die zweite Stufe im gerichtlichen Mahnverfahren zu zünden und den Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Auf diesen hat der Schuldner ebenfalls zwei Wochen Zeit Einspruch einzulegen, oder zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist ist mit dem Vollstreckungsbescheid der sogenannte Titel erwirkt, und die Forderung ist für 30 Jahre abgesichert. Für titulierte Forderungen stehen dann alle Optionen der Zwangsvollstreckung zur Verfügung.

Fazit

Das Mahngericht Hünfeld funktioniert als zentrale Stelle für Hessen, um ins gerichtliche Mahnverfahren einzusteigen. Die Abläufe entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, und die Zuständigkeit hängt allein von Wohn- und Geschäftssitzen ab.

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