Mahngericht Wedding

Das Mahngericht Wedding ist als separate Instanz am Amtsgericht Wedding in Berlin ansässig. Anders als andere Mahngerichte ist das Mahngericht Wedding aber nicht nur für ein, sondern für zwei Bundesländer zuständig, nämlich für Berlin und Brandenburg. Was genau das Weddinger Mahngericht tut und für wen es zuständig ist, klären wir in diesem Blogbeitrag.

Mahngericht Wedding

Doppelte Zuständigkeit

Eine Besonderheit des Mahngerichts Wedding ist, dass es nicht nur für ein Bundesland zuständig ist, sondern für zwei. Alle Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides, die entweder aus Berlin oder aus Brandenburg kommen, müssen am zentralen Mahngericht Wedding eingereicht werden. Diese doppelte Zuständigkeit ergibt sich aus drei Faktoren:

Die Bevölkerungsdichte

Die Länder Berlin und Brandenburg haben zusammengenommen rund 6 Mio. Einwohner (Berlin 3,5 Mio., Brandenburg 2,5 Mio.). Das sind etwa halb so viele wie bspw. Bayern (12,5 Mio.). Aus dieser vergleichsweise geringen Bevölkerungsanzahl ergibt sich auch eine geringere Anzahl an Mahnbescheidsanträgen. Damit wäre allein aus organisatorischer Sicht eine Aufteilung auf zwei separate Mahngerichte unwirtschaftlich.

Die Gerichtsbezirke

Für alle deutschen Mahngerichte ergibt sich die Zuständigkeit aus der Zugehörigkeit der Gerichtsbezirke, in denen ein Firmen- oder Wohnsitz ist, zu Oberlandesgerichtsbezirken. Und weil jeder Oberlandesgerichtsbezirk maximal ein Mahngericht hat, und sich die Gerichtsbezirke Berlins und Brandenburgs zu einem einzelnen Oberlandesgerichtsbezirk zusammenschließen, teilen sich die beiden Länder das Mahngericht Wedding am Amtsgericht Wedding als zentrales Mahngericht.

Die Wiedervereinigung

Der dritte Grund für die doppelte Zuständigkeit des Mahngerichts Wedding liegt in der deutschen Wiedervereinigung. Die Gebiete der neuen Bundesländer mussten in die bestehenden staatlichen Strukturen der Bundesrepublik integriert werden. So unter anderem auch die neuen Gerichtsbezirke in bestehende Oberlandesgerichtsbezirke.

Mahngericht Wedding

Ablauf

Mahngericht Wedding

Grundsätzlich funktioniert der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens beim Mahngericht Wedding nicht anders als an allen anderen deutschen Mahngerichten: Nach Eingang des Antrages prüfen Rechtspfleger die Anträge und erlassen dann den Mahnbescheid, sofern es nichts zu monieren gibt. Anschließend geht der Mahnbescheid dem Schuldner, gegen den er beantragt wurde, in förmlicher Zustellung zu. Damit ist der erste Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens abgeschlossen.

Erfolgt von Schuldnerseite kein Widerspruch und auch keine Zahlung auf den Mahnbescheid, wird die zweite Stufe im gerichtlichen Mahnverfahren eingeleitet und der Vollstreckungsbescheid beantragt. Dieser geht dem Schuldner ebenfalls in amtlicher Zustellung zu und gewährt eine 14-tägige Einspruchsfrist. Wenn bis Fristablauf keine Zahlung und kein Einspruch vorliegen, ist der sog. Titel erwirkt, und die Forderung ist für 30 Jahre abgesichert. Anschließend geht es dann in die Zwangsvollstreckung.

Fazit

Ablauf und Wirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens sind am Mahngericht Wedding nicht anders als an den übrigen 11 deutschen Mahngerichten. Die doppelte Zuständigkeit hat demographische, organisatorische und historische Gründe.

Veröffentlicht unter gerichtliches Mahnverfahren
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