Der Mahnbescheid online bietet eine Reihe wesentlicher Vorteile gegenüber dem althergebrachten Papierformular. Neben einer deutlichen Zeitersparnis betrifft das beispielsweise auch die geringere Fehleranfälligkeit, eine deutlich übersichtlichere Struktur als beim Papierkrieg von anno dazumal, eine vereinfachte Zuordnung und vor allem eine vernünftige Rückmeldekultur – wenn Antragsteller auf einen Dienstleister für das gerichtliche Mahnverfahren setzten. Wie Gläubiger von diesen 5 Vorteilen beim Mahnbescheid online profitieren können, erklären wir in diesem Blogbeitrag.
Zeitersparnis
Zugegeben: Das Ausfüllen der einzelnen Felder dauert on – und offline etwa gleich lang, denn der Onlineantrag auf Mahnbescheid basiert natürlich auf der Papiervorlage – klar: Das gerichtliche Mahnverfahren gibt es ja schon länger als das Internet. Wo die Online-Variante aber klare Stärken hat, ist bei der Übermittlungsgeschwindigkeit. Denn der Offlineantrag braucht so lange wie die Post, und beim Online Mahnantrag geht es quasi mit Lichtgeschwindigkeit. Per Mausklick. So schnell, wie eine E-Mail verschickt ist. Und dieser Geschwindigkeitsvorteil kann entscheidend sein, beispielsweise, wenn es um das Thema Verjährung geht.
Fehlervermeidung
Wer irgendwann von der händischen Steuererklärung auf die digitale Fassung umgestiegen ist kennt das Phänomen: Die Software meckert, wenn etwas nicht plausibel ist, keinen Sinn ergibt oder ihr unbekannt ist. Was in den Anfangsjahren der behördlichen Digitalisierung nicht so ganz reibungslos funktionierte, ist inzwischen ein ordentliches Tool geworden, das tatsächlich hilft, Formfehler in allen möglichen Arten von Anträgen zu vermeiden. Dasselbe ist es beim Mahnbescheid. Online wird der Antrag in der Regel vor dem Absenden geprüft, sodass die Wahrscheinlichkeit eines formellen Fehlers deutlich geringer ist.
Hinzu kommt noch, dass sich Schreib- und Tippfehler viel leichter korrigieren lassen. Und zwar ohne, dass ein komplett neues Formular fällig wird.
Übersichtliche Struktur
Mit mehreren rund acht Seiten und 110 Zeilen ist der manuelle Mahnantrag nichts, was man im Vorbeigehen mitnimmt. Er erfordert vielmehr eine intensive Beschäftigung mit der Materie und an der einen oder anderen Stelle auch Fachkenntnisse. Beispiel: Forderungsverzinsung.
Mit dem Mahnbescheid online wird diese mitunter verwirrende Struktur aufgebrochen und vereinfacht. Denn in der Online Antragstellung über einen Dienstleister steht eine möglichst einfache Abfrage der relevanten Angaben zu Antragsteller, Antragsgegner und der Forderung selbst im Mittelpunkt. Die Garantie dafür, dass diese Rohdaten dann korrekt in den Antrag kommen und dem richtigen Mahngericht zugehen, übernimmt der Dienstleister. Das bedeutet, die Eingabestruktur ist viel mehr auf den Anwender, sprich den Mandanten oder Antragsteller zugeschnitten. Und das wiederum erleichtert den Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren enorm.
Keine Sorgen mit dem Mahngericht
Apropos Mahngericht: Der Antrag auf Mahnbescheid (online oder offline) ist nur dann zielführend, wenn er auch beim richtigen Mahngericht eingeht. Und die mahngerichtliche Zuordnung ist leider alles andere als transparent, auf den ersten Blick jedenfalls. Denn welcher Mahnantrag bei welchem Mahngericht gestellt werden muss, richtet sich nicht zwangsläufig nach dem Bundesland des Antragstellers. Hier sind Gerichts-, Landgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirk die maßgeblichen Einheiten. Und bei 16 Bundesländern gibt es in Deutschland nur 12 Mahngerichte – manche sind also gleich für mehrere Länder zuständig.
Das komplexe Thema Mahngerichte lässt sich mit dem Mahnbescheid online elegant umgehen. Denn das System im Hintergrund ordnet die Mahnanträge verlässlich dem richtigen Mahngericht zu.
Fortschrittsrückmeldung
Papier ist geduldig, so heißt es nicht völlig zu Unrecht, denn auch wenn der Mahnantrag rechtzeitig, korrekt befüllt und auch noch beim richtigen Mahngericht eingeht, ist hier keine eigene Rückmeldeschleife vorgesehen. Dass etwas vorwärts geht, merken Gläubiger normalerweise erst, wenn der Schuldner widerspricht, es zu einer Monierung kommt oder ein Titel (der Vollstreckungsbescheid) erwirkt wurde.
Wer beim gerichtlichen Mahnverfahren auf einen Dienstleister setzt, hat in jedem Fall ein Online-Portal an der Hand, in dem Bearbeitungsfortschritte zurückgemeldet werden. Ergo bekommen Antragsteller hier einen Einblick in den Fortgang ihrer Forderungssache. Das geschlossene System gerichtliches Mahnverfahren wird aufgebrochen und das sorgt für Transparenz.
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