Online Mahnantrag: Alles ganz easy?

Der Online Mahnantrag bietet die Möglichkeit, direkt über das Internet in das gerichtliche Mahnverfahren einzusteigen. Das ist einerseits bequemer als der klassische Weg über das Papierformular und ist andererseits auch schneller, weil die postalischen Transportwege wegfallen. Worauf es für einen reibungslosen Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren via Online Mahnantrag ankommt, und was Gläubiger dabei unbedingt beachten müssen, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Online Mahnantrag stellen: Schluss mit dem Papierkrieg

Das klassische Formular für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, so der vollständige Name in feinstem Juristendeutsch, umfasst inklusive aller Erklärungen <schlanke acht Seiten und verfügt über stolze 53 Zeilen, die – je nach Sachlage – alle befüllt werden müssen. Zum Vergleich: Der Basisvordruck für die alljährliche Einkommenssteuererklärung bringt es auf vier Seiten und 110 Zeilen. Ergo: nur zwei Mahnanträge bedeuten genauso viel Aufwand wie die Einkommenssteuererklärung. Und für die geht bekanntermaßen gern mal das ganze Osterwochenende drauf. Außerdem erfordert der reibungslose Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren auch noch einiges an Fachwissen.

Online Mahnantrag ausfüllen und fertig?

Neben den eigenen Personal- und Firmendaten wollen die Mahngerichte eine ganze Menge Details zum Schuldner, der dann natürlich Antragsgegner heißt, wissen. Ist der Antragsgegner der Gesamtschuldner? (Was bedeutet Gesamtschuldner eigentlich?) Ist er minderjährig oder unter Obhut? Dann braucht es auch noch alle Daten zu der gesetzlichen Vertretung. Und richtig spannend wird es, wenn es an die Forderung selbst geht: Welche Katalognummer hat die Forderung? (Was ist eine Katalognummer überhaupt?) Was gehört in die Spalte Rechnung/Aufstellung/Vertrag oder ähnliche Bezeichnung? Die Rechnungsnummer? Die Kundennummer? Was ist mit Datum gemeint? Das Datum der Leistungserbringung? Das Versand- oder das Lieferdatum? Das Rechnungsdatum? Zudem muss der Antrag auch noch an das genau richtige Mahngericht geschickt werden. Und das Beste: Wenn die Angaben falsch sind, moniert der Rechtspfleger (das ist der Beamte beim Mahngericht, der den Antrag zur Bearbeitung auf dem Schreibtisch bekommt) den Antrag und schickt ihn zur Nachbesserung zurück. Um es kurz zu machen: Der Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren ist alles andere als barrierefrei und eigentlich eine waschechte Expertenaufgabe.

Schöne neue Onlinewelt?

Wird das alles besser, wenn man sich für den Online Mahnantrag entscheidet? Jain. Denn ähnlich wie bei der ELSTER-Software des Bundesamtes für Finanzen wird die Eingabe zwar bequemer und es findet auch eine Plausibilitätsprüfung statt, trotzdem steht man mit seinem halbfertigen Mahnantrag nach dem dritten Hinweis Zeile 32 ist nicht korrekt befüllt im Regen und ärgert sich, die Sache nicht gleich einem Experten für das gerichtliche Mahnverfahren überlassen zu haben. Das spart jede Menge Nerven, und man kann sicher sein, dass der Online Mahnantrag korrekt ausgefüllt wird.

Auch der Online Mahnantrag profitiert von einer vernetzten Welt

Und selbst wenn der Dienstleister den Antrag moniert zurückbekommt: Das Monierungsmanagement ist inklusive. Das ganze Thema ist ausgelagert und frisst keine Zeit mehr.

Fazit

So wirklich anwenderfreundlich sind die Online Lösungen des Staates bisher nicht. Und gerade der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erfordert doch einiges an Knowhow. Damit der Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren tatsächlich gelingt und Gläubiger die Vorteile komplett ausnutzen können, kann die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister die bessere Alternative sein.

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