Online Mahnantrag

Online Mahnantrag

Ziel des gerichtlichen Mahnverfahrens ist entweder die Erwirkung eines Titels oder den Schuldner dazu zu bewegen, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Ob online Mahnantrag gestellt wird, oder ob man als Gläubiger den klassischen Weg geht, ist dabei grundsätzlich unerheblich. Der Online Mahnantrag ist jedoch deutlich bequemer, schneller und spart auch noch Papier. Worauf es beim Online Mahnantrag ankommt und warum die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens eine Überlegung wert ist, zeigen wir in diesem Blogbeitrag.

Wer online Mahnantrag stellen möchte, muss im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, wie der Mahnantrag ganz korrekt heißt, im Grunde dieselben Felder ausfüllen, wie im klassischen Papierantrag. Jedoch hat er die Möglichkeit, versehentlich falsch ausgefüllte Felder zu korrigieren und – was noch wichtiger ist – wird beim Ausfüllen des Antragsformulars elektronisch unterstützt. Beispielsweise durch Hinweise, wie welches Feld zu verstehen ist. Damit bringt der Online Mahnantrag deutlich mehr Struktur in den mitunter verwirrenden Mahnantrag und führt den Antragssteller durch das bürokratische Wirrwarr.

Wer ist wer?

Schon die Wahl der eigenen Online MahnantragRolle kann beim Online Mahnantrag auf eigene Faust zum Problem werden. Bin ich nun Prozessbevollmächtigter oder Antragssteller oder beides? Und wo ist der Unterschied? Was hat es mit der Kennziffer auf sich? Und was, wenn ich als Firma, Unternehmen oder gar als Verein online Mahnantrag stellen will? Wen gebe ich an? Mich selbst? Den Vorstand? Und zu wessen Lasten gehen die Kosten für den Mahnantrag? Fragen über Fragen und das bereits, bevor Details zum Antragsgegner (so heißt im Mahnantrag nämlich der Schuldner), zur Forderungsart, ihrer Höhe und Zusammensetzung oder zum zuständigen Mahngericht überhaupt aufgetaucht sind.

Das Beispiel zeigt: Ganz unproblematisch ist der Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren – jedenfalls für diejenigen, die damit keine Erfahrung haben – in der Tat nicht. Es gibt eben doch eine gewisse bürokratische Hürde zu nehmen. Auch die schöne, neue Internetwelt hat es bisher nicht geschafft, den verwaltungstechnischen Knoten aufseiten der Behörden komplett zu lösen.

Mahnantrag stellen lassen

Stressfreier, schneller und zielgerichteter ist die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister für den Online Mahnantrag. Das bietet gleich mehrere Vorteile auf einmal:

  • der Antrag wird professionell gestellt und ist auf jeden Fall richtig
  • Die Übermittlung relevanter Angaben erfolgt über ein leicht verständliches Formular, das sich an Antragsteller bzw. Auftraggeber richtet, die nicht zufällig Jura studiert haben
  • Wenn RechtspflegerMonierungen am Online Mahnantrag geltend machen, kümmern sich professionelle Kräfte um das Monierungsmanagement und das solange, bis der Antrag durchgeht
  • Auch die zweite Hälfte des gerichtlichen Mahnverfahrens, der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides, wird nötigenfalls durchgeführt und es werden keine Fristen versäumt
  • Auch nach der Titelerwirkung bleibt ein entsprechender Dienstleister als Ansprechpartner verfügbar

Online Mahnantrag

Ein wichtiger Punkt, denn mit dem Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren ist zwar schon einiges gewonnen – beispielsweise ist die Forderung gegen Verjährung abgesichert – aber eben noch nicht alles. Will heißen: Auch mit dem Onliner Mahnantrag ist die offene Forderungssumme, um die es ja immer geht, noch nicht auf dem Konto des Gläubigers. Jedoch öffnet sich mit dem gerichtlichen Mahnverfahren und der Titelerwirkung der Zugriff auf das Instrumentarium des nachgerichtlichen Forderungsmanagements, namentlich der Zwangsvollstreckung.

Fazit

Online Mahnantrag, Papierkrieg, Dienstleister – all das sind am Ende lediglich verschiedene Optionen für den Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren. Und sie alle führen irgendwie zum Ziel. Die Frage ist jedoch, wie viel Zeit und Geduld einem die Sache wert ist. Im Zweifel ist ein Dienstleister die bessere und sichere Wahl.

Veröffentlicht unter gerichtliches Mahnverfahren
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (No Ratings Yet)
Loading...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*