Monierungen am Mahnantrag – wenn der Rechtspfleger meckert

Meme_KnowhowNicht jeder Antrag auf Mahnbescheid geht reibungslos durch. Manchmal haben die Rechtspfleger, sprich die Gerichtsbeamten, die den ausgefüllten Mahnantrag auf den Schreibtisch bekommen, etwas auszusetzen und weisen den Antrag zurück. Dann geht es darum, die monierten Punkte zu korrigieren und den Antrag zur erneuten Prüfung vorzulegen. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, wie das professionelle Monierungsmanagement abläuft.

 

Wer Antrag auf Mahnbescheid stellen will, verfolg in der Regel drei ganz klare Ziele:

  1. soll die offene Forderung gegen Verjährung gehemmt werden,
  2. soll ein Vollstreckungstitel gegen den Schuldner erwirkt werden, damit eine nachgerichtliche Handhabe ermöglicht wird und
  3. soll der Schuldner rasch dazu bewegt werden, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen

Diesen berechtigten Zielen auf der Gläubigerseite stehen die Interessen des Schuldners in der Regel diametral gegenüber. Schuldner spekulieren also auf eine Verjährung, damit sie sich einer nachgerichtlichen Handhabe und ihrer Zahlungsverpflichtung entziehen. Entsprechend verantwortungsvoll ist die Rolle des Rechtspflegers, der die Einhaltung der Formalitäten beim Antrag auf Mahnbescheid verantwortet. Die Forderung selbst, ob sie rechtmäßig ist oder nicht, ob überhaupt ein Schuldverhältnis besteht oder nicht oder, ob der korrekte Schuldner eingetragen ist oder nicht, interessiert den Rechtspfleger dabei nicht. Ihm geht es um Formalien:

  • Sind alle notwendigen Antragszeilen ausgefüllt?
  • Wurde der Antrag korrekt übermittelt?
  • Wurde der Antrag fristgerecht gestellt, oder ist die Forderung schon verjährt?
  • Sind die Kosten korrekt aufgeschlüsselt?
  • etc.

Solange diese Formalien korrekt eingehalten werden, steht dem Erlass eines Mahnbescheides nichts entgegen. Wenn der Rechtspfleger aber etwas moniert, müssen seine Einwände geprüft und die entsprechenden Anpassungen vorgenommen werden. Häufiger Monierungsgrund sind zu hoch deklarierte Nebenkosten, beispielsweise für vorgerichtliche Beitreibungsversuche. Wenn solche Positionen aus Sicht des Rechtspflegers zu groß sind, wird der entsprechende Posten moniert und die Kosten müssen durch den Gläubiger bzw. den Gläubigervertreter korrigiert werden. Eine Monierung ändert aber nichts am Antragsdatum!

Dadurch wirkt auch ein Mahnantrag, der verschiedene Mängel aufweist, der Verjährung entgegen, solange die Mängel innerhalb der Frist bearbeitet und abgestellt werden und ein korrektes Antragsdatum auf dem Mahnantrag vermerkt ist. Die primäre Wirkungsweise des Antrags auf Mahnbescheid bleibt also bestehen.

Wahrung der Rechtsstaatlichkeit

Die Monierungsoption durch den Rechtspfleger erfüllt eine wertvolle rechtsstaatliche Funktion, weil das Gleichgewicht zwischen den Interessen des Gläubigers und denen des Schuldners gewahrt bleibt. Gläubiger bzw. deren Vertreter können beispielsweise keine über Gebühr hohen Nebenkosten geltend machen und dadurch eine ungerechtfertigt hohe Forderung gegen einen Schuldner absichern und durchsetzen. Zudem wird die Gläubigerseite zur Einhaltung wesentlicher Formalitäten verpflichtet, damit die zuständigen Mahngerichte effizient und korrekt arbeiten können.

Auf Schuldnerseite wird über die Einhaltung der Formalitäten für Transparenz gesorgt. Schuldner können gegen Mahnbescheide Widerspruch einlegen und es ist immer ersichtlich, woher die Forderung gegen sie kommt.

Das Interesse an der Realisierung der Forderung liegt eindeutig auf Gläubigerseite, daher ist es fair und rechtens, dass auch diese Seite für die Einhaltung des korrekten Verfahrensweges zuständig ist. Gleiches gilt umgekehrt auch für Schuldner, die ihr Interesse, die Forderung nicht zu bezahlen, ebenfalls über einen formal eindeutigen Wider- bzw. Einspruch vertreten müssen.

Fazit

Unparteiische Rechtspfleger, die Anträge auf Mahnbescheid formal prüfen, stellen eine notwenige Kontrollinstanz dar. Sie setzen sich für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ein und schaffen einen fairen Interessenausgleich zwischen beiden Parteien eines Forderungsausfalles.

Veröffentlicht unter gerichtliches Mahnverfahren
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