Mahngericht Coburg

Das Mahngericht Coburg ist das zentrale Mahngericht für das Land Bayern. Das bedeutet, an diesem Gericht werden sämtliche gerichtliche Mahnverfahren bearbeitet, die in den Gerichtsbezirken beantragt werden. Wie sich die Zuständigkeit ergibt, und wie das gerichtliche Mahnverfahren am Mahngericht Coburg abläuft, zeigen wir in diesem Blogbeitrag.

Mahngericht Coburg

Das Mahngericht Coburg ist räumlich an das Amtsgericht Coburg angegliedert. Das heißt, das zentrale Mahngericht für Bayern ist kein eigenes Gerichtsgebäude, sondern eine institutionelle Erweiterung in einem bestehenden Gerichtsapparat. Der Unterschied zu den übrigen 72 Amtsgerichten, die es in Bayern gibt, besteht darin, dass die am Amtsgericht Coburg beschäftigten Rechtspfleger eben auch mit der Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren betraut sind.

Zuständigkeit

Die mahngerichtliche Zuständigkeit ergibt sich, wie bei allen der insgesamt 12 deutschen Mahngerichte, aus dem Gerichtsstand des Antragsstellers. Bedeutet im Klartext: an welches Mahngericht man sich als Gläubiger wenden muss, hängt davon ab, wo man wohnt (Privatperson) bzw. wo man seinen allgemeinen Gerichtsstand/Firmensitz hat (Unternehmen).

Dieser Gerichtsstand ist immer einem Gerichtsbezirk. Die unterschiedlichen Gerichtsbezirke wiederum sind in einem Oberlandesgerichtsbezirk zusammengefasst. Und für eben diesen Oberlandesgerichtsbezirk ist dann das Mahngericht zuständig. Für das Mahngericht Coburg ist das der Oberlandesgerichtsbezirk Bayern (München, Nürnberg, Bamberg).

Ablauf

Mahngericht Coburg

Am Mahngericht Coburg folgt der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens den gesetzlichen Vorgaben. D.h. die Anträge auf Erlass eines Mahnbescheide flattern entweder postalisch oder elektronisch ins Haus und werden anschließend auf die Rechtspfleger verteilt. Diese prüfen die Anträge auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wenn es keine Monierungen gibt, werden die beantragten Mahnbescheide erlassen und gehen den Schuldnern in amtlicher Zustellung zu.

Damit ist der erste Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren getan und die Verjährung der offenen Forderung wurde erfolgreich gehemmt – und zwar bereits ab der Antragsstellung.

Fazit

Das Mahngericht Coburg ist als zentrales Mahngericht des Landes Bayern für sämtliche hier anhänglichen Mahnverfahren zuständig. Derzeit werden jährlich rund 700.000 Mahnverfahren durchgeführt!

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