Mahnverfahren Ablauf: So funktioniert’s

Das gerichtliche Mahnverfahren hat einen festgelegten Ablauf. Es gliedert sich in drei Abschnitte, die wir in diesem Blogbeitrag näher beleuchten. Zudem zeigen wir, auf was es ankommt, damit der Mahnverfahren Ablauf reibungslos funktioniert.

Mahnverfahren Ablauf

Die drei Teilabschnitte, die Gläubiger, die ins gerichtliche Mahnverfahren einsteigen möchten, absolvieren müssen, sind folgende:

  1. Antrag auf Mahnbescheid stellen
  2. Antrag auf Vollstreckungsbescheid stellen
  3. Erwirkten Titel vollstrecken

Der Mahnbescheid

Mahnverfahren Ablauf

Der erste Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren ist der Antrag auf Mahnbescheid. Dieser wird beim zuständigen Mahngericht gestellt und geht anschließend in die Bearbeitung durch den Rechtspfleger. Bereits mit dem Antrag auf Mahnbescheid wird ein erstes wichtiges Ziel im Mahnverfahren Ablauf erreicht, nämlich die Verjährungshemmung. Ausschlaggebend dafür ist das Datum, an dem der Antrag gestellt wurde. Solange der Antrag auf Mahnbescheid also vor dem Verjährungsdatum beim Mahngericht eingeht, ist der erste Schritt im Mahnverfahren Ablauf schon abgehakt, und die Verjährung gehemmt.

Ein Fallstrick lauert hier, wenn Rechtspfleger Monierungen am Mahnantrag geltend machen und Gläubiger nachbesseren müssen. Ein entsprechender Dienstleister für das gerichtliche Mahnverfahren kümmert sich auch um das Monierungsmanagement und darum, dass der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides durchgeht.

Der Antrag auf Vollstreckungsbescheid

Genauso wichtig wie der Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren über den Mahnantrag ist der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Erst mit diesem zweiten Antrag und dem Erlass des Bescheides wird auch der zweite Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens durchgeführt, und der Titel rückt in greifbare Nähe.

Besonders Wichtig:
Der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides muss innerhalb eines halben Jahres nach dem Antrag auf Mahnbescheid gestellt werden. Andenfalls wird der Mahnbescheid gegenstandslos, und der Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren muss erneut in Angriff genommen werden. Erfolgte der Einstieg zum Ende der Verjährungsfrist, kann der Mahnverfahren Ablauf sogar komplett umsonst gewesen sein und die Verjährung tritt doch ein. Dann ist nichts gewonnen!

Mahnverfahren Ablauf:
Der Titel und die Titelrealisierung

Der (vorläufig) letzte Schritt Mahnverfahren Ablaufim Mahnverfahren Ablauf ist der vollstreckungsfähige Titel. Dieser sichert die offene Forderung ganze 30 Jahre lang ab und ermöglicht Gläubigern genauso lange Zugriffsmöglichkeiten auf schuldnerisches Vermögen. Dies geschieht über unterschiedliche Vollstreckungsmaßnahmen wie beispielsweise Pfändungen.

Über solche Maßnahmen kommen Gläubiger zu ihren Geld und das oft noch Jahre später. Die finanzielle Situation der meisten Schuldner verändert sich im Laufe der Zeit, sodass die Zwangsvollstreckung erfolgreich durchgeführt werden kann.

Fazit

Der Mahnverfahren Ablauf folgt ganz eindeutigen und stringenten Linien. Solange Gläubiger im gerichtlichen Mahnverfahren am Ball bleiben, Fristen beachten und sich für Ihre Forderung einsetzen, steht einer erfolgreichen Realisierung über das gerichtliche Mahnverfahren oder in der nachgerichtlichen Zwangsvollstreckung nichts entgegen.

Veröffentlicht unter gerichtliches Mahnverfahren
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2 Kommentare auf “Mahnverfahren Ablauf: So funktioniert’s
  1. Torsten Klein sagt:

    entspricht ein vorliegender Vollstreckungsbescheid einem vollstreckungsfähigem Titel?

    • Hallo Herr Klein!

      Grundsätzlich ja, jedoch kann es zusätzlich darauf ankommen, dass der Vollstreckungsbescheid durch das Gericht zur Vollstreckung freigegeben ist. Das ist aber in der Regel auf dem Titel selbst vermerkt und kann ansonsten separat beantragt werden.

      Wir hoffen, Ihre Frage ist damit beantwortet!

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