Wer den Mahnbescheid online beantragen will, hat die Qual der Wahl. Denn mehr als ein Weg führt zum Mahnbescheid und damit ins gerichtliche Mahnverfahren. Welche Methode sich wann lohnt und worauf es wirklich ankommt, lesen Sie in diesem Blogbeitrag.
Mindestens drei Methoden stehen heutzutage für den Online Mahnbescheid zur Verfügung: Das PDF zum downloaden, die Onlinemaske und der Königsweg über einen Spezialisten für das gerichtliche Mahnverfahren. Klarer Vorteil dieser Variante ist, dass sämtliche bürokratische Hürden professionell überwunden und gehandhabt werden. Dem Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren steht damit nichts im Wege. Aber von Beginn an. Was bieten die drei Varianten und was leisten sie nicht?
Print at Home
Die Print at Home Variante für den Mahnbescheid ist genaugenommen ein Überbleibsel aus den Anfängen des Internets und hat damit nicht wirklich etwas mit einem Mahnbescheid online zu tun. Vielmehr handelt es sich dabei um eine PDF-Datei, die man sich zu Hause ausdrucken kann. Das Ausfüllen, Berechnen von Zinsen, Ankreuzen und Unterschreiben funktioniert dann voll manuell und unterscheidet sich in nichts vom klassischen analogen Mahnantrag. Lediglich der Weg in den Schreibwarenhandel entfällt.
Damit ist diese Variante die Umständlichste, bietet praktisch keine Zeitersparnis und macht sogar den Gang zum Briefkasten oder zur Postfiliale erforderlich.
Der Mahnantrag als Maske
Etwas fortschrittlicher ist die Online-Maske des Mahnantrages. Dabei handelt es sich um eine digitalisierte Fassung des ollen Mahnantrages, wobei auch bei der Maske Handarbeit gefragt ist. Jedoch funktioniert hier die Auswahl des zuständigen Mahngerichts schon über ein Dropdown Menü und die notwenigen Tipps zur korrekten Antragsstellung lassen sich direkt während der Antragstellung einblenden. Trotzdem ist Knowhow gefragt, denn gerade in Sachen Verzinsung sind fragende Gesichter an der Tagesordnung. Wer sich aber einmal durch die Maske gearbeitet hat, kann den Mahnbescheid online beantragen oder sich das Ganze zwecks der Unterschrift ausdrucken und dann doch wieder per Post schicken.
Die Maske eignet sich damit für Antragsteller, die entweder sehr genau wissen, was sie tun oder genug Zeit haben, sich mit der komplexen Materie eingehend zu befassen.
Den Mahnbescheid beantragen lassen
Sicherlich der Königsweg beim Mahnbescheid online ist die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister. Dadurch wird einerseits die Zeit, die die Antragsstellung braucht, deutlich verkürzt, denn der Dienstleister kommt mit viel weniger Daten aus als jedes Formular. Hier genügen die Details zum Antragsteller, zum Antragsgegner (Schuldner) und das Wichtigste zur Forderung selbst. Alle weiteren Feinheiten, wie bspw. die Katalognummer der Forderungssache oder das zuständige Mahngericht ergänzt der Dienstleister eigenständig und korrekt. Anderseits bedeutet die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister für das gerichtliche Mahnverfahren auch, sich das komplette Thema Monierungsmanagement vom Leib zu schaffen.
Denn längst nicht alle Mahnanträge gehen reibungslos durch. Finden die Rechtspfleger, also diejenigen Gerichtsbeamten, die den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides dann tatsächlich auf den Schreibtisch bekommen, Fehler oder Ungereimtheiten im Antrag, monieren sie diese und der Antrag muss entsprechend ausgebessert werden. Wer das allein auf sich nimmt und sich nicht auskennt, tut sich sicherlich keinen Gefallen. Der Dienstleister dagegen garantiert, dass der Mahnbescheid erlassen wird und muss sich damit um eine ordentliche Bearbeitung der Monierung kümmern, sollte einmal eine kommen. Antragsteller sind damit immer auf der sicheren Seite und profitieren von allen Vorteilen des gerichtlichen Mahnverfahrens.
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