Was bedeuten die Katalognummern im Mahnbescheid?

Rund 59 Katalognummern sehen die Mahngerichte für ganz verschiedene Forderungsgründe beim Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides vor. Von A wie Anzeigen in Zeitungen bis Z wie Zinsrückstände reichen die Bezeichnungen. Aber warum das Ganze? Machen die Katalognummern Mahnbescheid und gerichtliches Mahnverfahren nicht nur unnötig kompliziert? In diesem Blogbeitrag erklären wir, was es mit den Katalognummern auf sich hat, und wieso die Regelung sinnvoll ist.

Frau wundert sich, was die Katalognummern im Mahnbescheid bedeuten

Beim Antrag auf Mahnbescheid wird Korrektheit besonders groß geschrieben. Denn der Mahnantrag ist ein mächtiges Werkzeug, das Gläubigern hilft, ihre Ansprüche mit staatlicher Macht durchzusetzen. Damit es hier immer mit rechten Dingen zugeht und die Fairness gewahrt bleibt, kommt es nicht nur auf korrekt ausgefüllte Anträge an, sondern auch auf eine zügige Abarbeitung der eingehenden Anträge bei den zuständigen Mahngerichten.

Standardisierung

Und genau das ist auch der primäre Zweck der Katalognummern. Mahnbescheid (und Vollstreckungsbescheid) werden nämlich nur dann erlassen, wenn sie richtig ausgefüllt sind. Stoßen Rechtspfleger, also die Beamten, die die Anträge bei den Mahngerichten abarbeiten, auf Ungereimtheiten, Fehler oder sonstige Gründe, die dem Erlass entgegenstehen, geben Sie eine sog. Monierung zum Mahnantrag heraus. Dann müssen Antragsteller nachbessern.

Bei tausenden Mahnanträgen, die bei den 12 deutschen Mahngerichten täglich eingehen, kommt es also auf Geschwindigkeit und korrekte Arbeitsweise an. Schuldner (Antragsgegner) sollen nicht übervorteilt werden, und genauso wenig sollen Antragsteller Übergebühr lange auf Erlass und Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides warten. Die Prüfabläufe müssen entsprechend bestmöglich gestrafft werden.

Und genau dafür sind die Katalognummern gut: Müssten Rechtspfleger jeden einzelnen Antrag im Detail durchlesen, wäre eine effektive Abarbeitung der eingehenden Mahnanträge schlicht nicht leistbar. Dann würde der eine Antragsteller beim Forderungsgrund bspw. Verpflegungskosten (Katalognummer 79) angeben, und der nächste Antragsteller würde schreiben Kosten für Verpflegung, Restaurantbesuch oder einen ganzen Roman dazu schreiben, woraus genau sich die Forderung denn nun ergibt. Gemeint wäre zwar immer dasselbe, der Bearbeitungsaufwand wäre aber ungleich größer. Denn dann müssten die Rechtspfleger die Katalognummern selbst manuell zuordnen.

Damit genau das nicht passiert, standardisieren die Katalognummern die Forderungsgründe im Mahnantrag. So können die Anträge zügig abgearbeitet werden, Mahnbescheide werden schnell erlassen und Monierungen schnell geschrieben. Die Folge: Das gesamte gerichtliche Mahnverfahren wird gestrafft und funktioniert effizient.

79 aus 59?

Nur 59 Katalognummern, aber eine Nummer 79 … wie kann das sein? Dass es dem Betrag nach höhere Zahlen als Katalognummern gibt, hat einen sehr einfachen Grund: Manche Forderungsgründe und damit deren Katalognummern werden von der Zeit überholt. Ehemals stand bspw. Katalognummer 74 für „Nicht eingehaltene Abnahmeverpflichtung/en gemäß Vertrag für [Anzahl] Abnahmezeitraum“. Die komplizierte Formulierung mutet heute skurril an. Was damit gemeint ist, nämlich die Warenlieferung bzw. der Kaufvertrag, ist inzwischen über die Katalognummern 43 bzw. 11 abgedeckt. Damit es zu keinen Verwechslungen bei Antragstellern kommt, wurden die alten Nummer nicht neu vergeben, sondern nur aus dem Verzeichnis genommen.

Fazit

Auch wenn es zunächst unnötig kompliziert aussieht, haben die Katalognummern durchaus einen Sinn. Mahnanträge können schneller bearbeitet, Mahnbescheide schneller erlassen und gerichtliche Mahnverfahren schneller erfolgreich abgeschlossen werden.

Veröffentlicht unter Know How
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