
1. Nachdruck
Wer den Mahnbescheid beantragen möchte, meint es ernst mit seiner Forderung!
Das offizielle Schreiben, das das zuständige Mahngericht an den Schuldner verschickt, geht diesem entweder in förmlicher Zustellung oder in öffentlicher Zustellung zu. Das unterstreicht den amtlichen Charakter des Mahnbescheides zusätzlich und ist häufig ausschlaggebend dafür, dass Schuldner ihre Rechnung bezahlen. Und auch wenn sie nicht sofort zahlen, bringt der Mahnbescheid doch Bewegung in die Angelegenheit, weil die Gegenseite gezwungen ist, sich mit der Forderung zu befassen. Den Mahnbescheid beantragen ist also niemals vergebens, weil die Aktion immer zu einer Reaktion führt.
2. Absicherung
Den Mahnbescheid beantragen heißt seine Forderung absichern!
Sinn und Zweck des gerichtlichen Mahnverfahrens ist es, einen Titel zu erwirken. Mit diesem Dokument ist die Forderung 30 Jahre lang abgesichert und Gläubiger haben eine Handhabe gegen ihren Schuldner. Dabei sichern Titel sogar dreifach ab:
- Titel hemmen die Verjährung
- Titel ermöglichen 30 Jahre lang Vollstreckungsmaßnahmen
- Titel beugen einer Rechtsverwirkung vor
3. Fairness
Den Mahnbescheid beantragen sorgt für Fairness!
Eben weil der Mahnbescheid ein offizielles Dokument ist, sorgt er für Fairness gegenüber allen Beteiligten. Die Rechte des Gläubigers werden gesichert und zugleich wird dem Schuldner die Chance eingeräumt, sich zu verteidigen, wenn er mit dem Mahnbescheid nicht einverstanden ist. Über die rechtlichen Mechanismen, bspw. die förmliche Zustellung, wird Rechtssicherheit für alle Seiten hergestellt.
4. Kostenneutralität
Der Mahnantrag ist kostenneutral!
Die Gerichtskosten, die anfallen, wenn man den Mahnbescheid beantragen möchte, werden als Verzugsschaden in den Titel eingetragen. Damit müssen diese Kosten am Ende vom Schuldner getragen werden und kommen zum Gläubiger zurück. Das Investment in den Mahnantrag geht also nur auf den ersten Blick zu Lasten des Gläubigers. Langfristig ist der Antrag auf Mahnbescheid kostenneutral.
5. Rechtmäßigkeit
Der Mahnantrag sorgt für rechtmäßige Kosten!
Geht der Mahnantrag beim Mahngericht ein, wird er vom Rechtspfleger geprüft. Das ist ein Gerichtsbeamter, der darauf achtet, dass der Mahnantrag richtig gestellt wurde und dass nur Kosten gefordert werden, die auch tatsächlich entstanden sind. Denn nur dann stehen sie dem Gläubiger auch zu und können verlangt werden. Wenn der Rechtspfleger hier Zweifel hat, moniert er den Mahnantrag und der Antragssteller muss nachbessern.
Insbesondere deshalb ist es ratsam, von Beginn an mit einem Dienstleister für das gerichtliche Mahnverfahren zusammenzuarbeiten. Dann werden Monierungen professionell bearbeitet und der Mahnbescheid verlässlich beantragt.
Fazit
Wer rechtssicher, fair und kostenneutral ins gerichtliche Mahnverfahren einsteigen will, um seine Forderung langfristig und mit Nachdruck abzusichern, kann nur eines tun: den Mahnbescheid jetzt beantragen!
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