Wie funktioniert das gerichtliche Mahnverfahren?

Meme_KnowhowDie Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist für Gläubiger oft ein notwendiger Schritt, um ausständige Forderungen abzusichern und doch noch zu ihrem Geld zu kommen. Wie genau das gerichtliche Mahnverfahren funktioniert, worauf zu achten ist und wo Fallstricke lauern, zeigen wir in diesem Blogbeitrag.

Der erste Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren ist immer der Mahnantrag. Dieser wird beim zuständigen Mahngericht gestellt. Wenn der Rechtspfleger beim Mahngericht keinen Formfehler moniert, werden die Ansprüche wie beantragt in den Mahnbescheid übernommen. . Der Mahnbescheid ist dann das Dokument, welches dem Schuldner per amtlicher Zustellung zugeht. Durch die amtliche Zustellung ist sichergestellt, dass der Schuldner den Mahnbescheid auch tatsächlich erhält. Ansonsten könnten Schuldner behaupten, den Mahnbescheid nicht erhalten zu haben. Das ist deshalb so wichtig, weil das Zustellungsdatum für die Widerspruchsfrist relevant ist. Schuldner haben nämlich die Möglichkeit, vierzehn Tage lang gegen den Mahnbescheid zu widersprechen. Tun sie dies, nimmt das gerichtliche Mahnverfahren einen anderen Weg und wird beispielsweise über den streitgerichtlichen Weg im Klageverfahren weitergeführt.

Das gerichtliche Mahnverfahren - der AblaufIn den meisten Fällen wird durch den Schuldner kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und das gerichtliche Mahnverfahren geht seinen ordentlichen Gang weiter. Legt der Schuldner auf den Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, so ist es Aufgabe des Antragstellers, erneut beim Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen, der dem Schuldner wiederum amtlich zugestellt wird. Auch gegen diesen Bescheid besteht die Möglichkeit des Widerspruchs, wobei der Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid fachlich richtig Einspruch heißt.Mit dem Vollstreckungsbescheid, auf den innerhalb der Frist von 14 Tagen kein Einspruch erfolgt, ist zugleich der sog. Titel (Vollstreckungstitel) erwirkt. Nach deutschem Recht sind solche Titel rund 30 Jahre lang gültig und auch genauso lange vollstreckbar.

An sich ist das gerichtliche Mahnverfahren mit der Erwirkung des Vollstreckungstitels abgeschlossen und die Forderung des Gläubigers ist für 30 Jahre abgesichert. Das bedeutet aber nicht, dass dann auch sofort Geld fließt und der Schuldner seine offene Rechnung und alle Zusatzkosten, beispielsweise für den Antrag auf Mahnbescheid oder Mahngebühren aus der vorgerichtlichen Bearbeitung, bezahlt. Der Titel gilt dabei freilich auch für all diese Zusatzkosten. Sie sind im Vorfeld vom Gläubiger zu tragen, fließen ihm aber als Verzugsschaden bei erfolgreicher Realisierung wieder zu.

Um mittels eines erwirkten Titels an sein Geld zu kommen, müssen in der – streng genommen nachgerichtlichen Bearbeitung – verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt werden. Klassische Maßnahmen in der nachgerichtlichen Titelvollstreckung sind unter anderem:

  • die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit der Pfändung
  • die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers mit der Aufnahme einer Vermögensauskunft (ehemals eidesstaatliche Versicherung)
  • die Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB), mit dem Pfändungsmaßnahmen bei Drittschuldnern, beispielsweise dem Arbeitgeber des Schuldners, möglich sind

Fazit

Der bürokratische Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens erscheint vielen Gläubigern sehr undurchsichtig und aufwändig. Tatsächlich folgt es aber klaren Regeln und räumt beiden Parteien, Schuldnern und Gläubigern, faire Chancen ein, zu ihrem Recht zu kommen. Das gerichtliche Mahnverfahren lohnt sich immer, weil es allemal besser ist, eine Forderung langfristig zu sichern und auf die mögliche Realisierung zu warten, als ganz auf sie zu verzichten.

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