Augen auf beim Mahnantrag

Meme_MahnantragsstellugWer bei der Mahnantragsstellung schludert, bleibt schneller auf seiner Forderung sitzen als ihm lieb ist. Das zeigt ein besonders krasser Fall aus Gera, bei dem eine Forderung über fast 1,8 Mio. Euro verjährte, weil der Mahnbescheid nicht korrekt beantragt worden war.

Der Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, bei der Stellung eines Mahnantrages alle Angaben, insbesondere Schuldnerdaten, absolut korrekt und fehlerfrei zu übermitteln. Nur wenn ganz klar ist, wer gegen wen eine Forderung aus welchem Schuldverhältnis hat, ist eine offene Forderung hieb- und stichfest abgesichert. Damit solche Anträge auf Mahnbescheid penibel und sorgfältig ausgefüllt werden, lohnt die Zusammenarbeit mit einem Spezialisten für die Mahnantragsstellung. Jedoch sind auch solche Spezialisten auf eine korrekte Zulieferung von Daten angewiesen.

Daten lieber doppelt prüfen!

Im konkreten Fall ging es um einen Schuldner mit insgesamt sogar 2,1 Mio. Euro Schulden und rund 50 Gläubigern. Hauptgläubiger war dabei eine Bank, bei der Darlehensschulden in Höhe von exakt 1.747.277 Euro und 60 Cent im Raum standen. Die Verjährungsfrist für diese Forderung begann im Januar 2008. Entsprechend musste die Forderung vor dem 31. Dezember 2011 via Mahnbescheid abgesichert und die Verjährung gehemmt werden. Der Mahnantrag wurde rechtzeitig gestellt – eigentlich also alles richtig gemacht.

Das Problem war nun, dass die Darlehensnehmerin das Unternehmen des Schuldners war. Der Mahnantrag und damit der Mahnbescheid lauteten aber gegen den Schuldner selbst, also die Privatperson. Als (geschäftsführender) Gesellschafter seiner GmbH haftete dieser aber nicht mit seinem Privatvermögen. Weil im Mahnantrag der falsche Schuldner angegeben worden war, wirkte der Mahnbescheid der Forderungsverjährung nicht entgegen und die Forderung verjährte tatsächlich. Die Bank blieb auf ihrem Schaden sitzen.

Der betreffende Schuldner befindet sich übrigens seit 2012 in Privatinsolvenz und verbüßt zudem eine Haftstrafe wegen Betruges. Wenn er aus der Haft entlassen wird, ist es sehr wahrscheinlich, dass er wirtschaftlich gesehen ein unbeschriebenes Blatt sein wird.

Fazit

Der Fall zeigt auf drastische Art, wie Formfehler die Wirksamkeit eines Mahnbescheides unterlaufen können. Daher lohnt es sich, die notwendige Zeit in die korrekte Mahnantragsstellung zu investieren. Nur so ist gesichert, dass der Mahnbescheid als Türöffner zum gerichtlichen Mahnverfahren auch wirksam und zielgerichtet funktioniert!

Veröffentlicht unter gerichtliches Mahnverfahren
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