Mahnbescheidsantrag: Die Spitze des Eisberges

Über den Mahnbescheidsantrag wird das gerichtliche Mahnverfahren überhaupt erst angestoßen. Das bedeutet, ohne Mahnantrag finden sämtliche weiteren Schritte gar nicht erst statt. Sorgfalt ist entsprechend dringend geboten, denn am Ende geht es um eine ganze Reihe finanzieller Ziele im Hinblick auf offene Posten, die über den Mahnbescheidsantrag ins Visier genommen werden. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Ziele das genau sind, und was den korrekten Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ausmacht.

Mahnbescheidsantrag: die Spitze des Eisberges

Neben dem vordergründigen Ziel beim Mahnbescheid, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen, spielen auch noch andere Überlegungen in das gerichtliche Mahnverfahren mit hinein. Weitere Ziele sind dabei die folgenden:

  • Verjährungshemmung: Über den Mahnbescheidsantrag allein lässt sich schon die Verjährung effektiv hemmen, der Mahnbescheid selbst braucht es hierfür gar nicht, solange der Antrag rechtzeitig beim zuständigen Mahngericht ist, gilt die Verjährung als (zunächst) gehemmt
  • Forderungstitulierung und Absicherung: Der Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren mit beiden Teilen (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) ist zugleich immer auf die Titulierung einer Forderung und damit auf ihre Absicherung gerichtet, denn der (unwidersprochene) Vollstreckungsbescheid ist ein vollwertiger Titel, vergleichbar mit einem Urteil oder einem gerichtlichen Vergleich und sichert Forderungen für mindestens 30 Jahre ab
  • Zwangsvollstreckung: Absicherung ist das eine, Zugriffsmöglichkeiten und Chancenverwertung in der Realisierungsarbeit das andere, und über die Titulierung eröffnet sich das Instrumentarium der Zwangsvollstreckung, also bspw. Pfändungsoptionen oder Aufträge an den Gerichtsvollzieher
  • Relevantes Marktsignal: Mahnbescheidsantrag und gerichtliches Mahnverfahren als konsequente Nutzung der rechtsstaatlichen Möglichkeiten in der Verfolgung offener Posten senden ein starkes Signal in den Markt, nämlich dass einfach nicht zahlen keine Option ist, mit der Schuldner hoffen können durchzukommen

Der Mahnbescheidsantrag verfolgt also nicht nur eines, sondern gleich fünf relevante Ziele. Damit er seine Wirkung auch voll entfalten kann, kommt es aber auf eine korrekte Antragsstellung an. Denn ohne richtige und vollständige Angaben wird der Mahnantrag in der Prüfung durch den Rechtspfleger durchfallen und zur Nachbesserung an den Antragsteller zurückgespielt. Dann geht es um ein ordentliches Monierungsmanagement.

Antragstellung

Grundsätzlich besteht für jeden die Möglichkeit, den Mahnbescheidsantrag selbst auszufüllen, und zwar entweder als handschriftliches Formular oder als Online Antrag. Die Frage, ob das der effektivste Weg zum Mahnbescheid ist, muss aber erlaubt sein, denn der Antrag birgt mehr als nur einen Fallstrick und erfordert streckenweise echtes Fachwissen. Beispielsweise dann, wenn es um die Geltendmachung vorgerichtlicher Mahnspesen oder laufende Verzugszinsen geht. Wer hier auf Nummer Sicher gehen will, setzt auf einen spezialisierten Dienstleister, der die Antragstellung für ihn übernimmt.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich oder per Onlineformular

Zudem muss der Mahnbescheidsantrag auch immer beim richtigen (zuständigen) Mahngericht eingereicht werden. So ist für jeden Antragsteller, egal ob Privatperson oder Unternehmen, immer nur genau eines der zwölf deutschen Mahngerichte zuständig. Die Verantwortlichkeit richtet sich dabei immer nach dem Gerichts- bzw. Oberlandesgerichtsbezirk, in dem Antragsteller ansässig sind. Denn die mahngerichtlichen Zuständigkeiten sind nicht nach Bundesländern, sondern nach OLG-Bezirken aufgeteilt.

Fazit

Der Mahnbescheidsantrag ist das zentrale Tool für den Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren und sorgt bei korrekter Verwendung für die gleichzeitige Verfolgung mehrerer Ziele. Es kommt jedoch – wie bei allen anderen Werkzeugen – auf die richtige Handhabung an, um erfolgreich zu sein.

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