
Der Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren funktioniert immer über die Stellung eines Antrages auf Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht – so die ganz offizielle Bezeichnung. Den Mahnantrag online zu beantragen ist sicherlich der bequemste Weg, ins gerichtliche Mahnverfahren einzusteigen, jedoch lauern hier verschiedene Fallstricke. Einige Tricks und Kniffe, um den Mahnantrag online korrekt zu stellen, verraten wir in diesem Beitrag.
Die Hindernisse, wenn man seinen Mahnantrag online stellen will, liegen nicht sofort auf der Hand, sondern ergeben sich erst mit der Zeit. Schuld daran sind verschiedene bürokratische Hürden, die jedoch die Rechtmäßigkeit aller Mahnanträge wahren. Wer einen beanstandungsfreien Mahnantrag online übermitteln möchte, sollte sich mit den folgenden 5 Fragen auseinandersetzen, oder auf einen spezialisierten Dienstleister für das gerichtliche Mahnverfahren vertrauen.
- Weiß ich genau, welche Einzelpositionen in den Mahnantrag gehören?
- Bin ich mit dem Prozedere der Verjährungshemmung und wichtigen Fristen vertraut?
- Könnte ich Monierungen des Rechtspflegers selbst bearbeiten?
- Weiß ich genau, welches Mahngericht für meinen Fall zuständig ist?<
- Habe ich genügend Zeit, Nerven und Knowhow, um den Mahnantrag online selbst zu stellen?
Was gehört rein?
Bevor der Entschluss zum Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren fällt, sind einer Zahlungsstörung in der Regel schon verschiedene Realisierungsversuche vorangegangen. Das können betriebliche Mahnungen und Fristen sein, aber auch die gezielte Zusammenarbeit mit einem Inkassodienstleister. Für all diese Einzelschritte fallen Gebühren an, die als Verzugsschaden vom Schuldner zurückverlangt werden. Wie genau diese Gebühren und Auslagen in das Mahnantrag Online Formular einzupflegen sind, ist jedoch eine Kunst für sich.
Verjährung hemmen

Ein Hauptgrund für das gerichtliche Mahnverfahren ist die Absicherung einer Forderung. Die Verjährung, also das Gegenstandsloswerden einer unbezahlten Rechnung, wird über den Mahnantrag auch online gehemmt. Damit das funktioniert, müssen Mahnanträge aber vor dem Stichtag, jeweils dem 31. Dezember, bei Gericht eingehen. Gerade wenn die Zeit drängt und nicht alle Inhalte völlig klar sind, kann der Zeitfaktor entscheidend sein. Den Mahnantrag online zu stellen erfordert also eine gewisse Vorbereitungszeit.
Was, wenn der Rechtspfleger meckert?
Mahnanträge landen immer zunächst auf dem Schreibtisch eines Rechtspflegers, also eines Gerichtsbeamten, der den Mahnantrag prüft. Ist dem nicht so, moniert er die Fehler und der Antragssteller muss nachbessern. Wer also einen Mahnantrag online stellt, sollte ich im Vorfeld überlegen, ob er sich auch das mitunter nervenaufreibende Monierungsmanagement zutraut.
Wer ist zuständig?

Welches der insgesamt 12 deutschen Mahngerichte für die Bearbeitung eines Mahnantrages zuständig ist, richtet sich nach der Zughörigkeit der Oberlandesgerichtsbezirke. Davon gibt es 24 verschiedene in Deutschland, die auch über die Grenzen von Bundesländern hinweg agieren. NRW beispielsweise hat gleich zwei Mahngerichte während sich Hamburg und Mecklenburg Vorpommern eines teilen. Hier den Überblick zu behalten, kann zum Balanceakt werden, vor allem, wenn es um viel Geld geht.
Knowhow, Zeit und Nerven
Die Liste der Unwegsamkeiten zeigt: Den Mahnantrag online stellen ist in der Tat nicht ganz ohne. Selbst aktiv werden sollte nur, wer sich zutraut, im Dschungel der Zuständigkeiten, Verjährungsfristen, Gerichtsgebühren und in der Auseinandersetzung mit dem Rechtspfleger den Überblick zu behalten. Andernfalls lohnt die Zusammenarbeit mit einem Profi für das gerichtliche Mahnverfahren. Das spart Zeit, schont die Nerven und verschafft die Sicherheit, dass der Mahnantrag online oder offline auch korrekt ist.
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