Mahnverfahren: vorgerichtlich, gerichtlich, nachgerichtlich

Ein Mahnverfahren lässt sich grob in drei Abschnitte unterteilen: in das vorgerichtliche Mahnverfahren, das eigene Mahnungen sowie die Bearbeitung durch einen Anwalt oder ein Inkassobüro beinhaltet, das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid und die nachgerichtliche Arbeit an titulierten Forderungen. Wie diese drei Abschnitte zusammenhängen, warum das gerichtliche Mahnverfahren als zentraler Ankerplatz wirkt, und worauf es in Sachen Mahnverfahren ankommt, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Balance im Mahnverfahren

Die Zentrale Position des gerichtlichen Mahnverfahrens im Forderungsmanagement wird schon in der Sprache deutlich. Vorgerichtliches und nachgerichtliches Mahnverfahren grenzen sich über Präfixe (Vorsilben) vom gerichtlichen Mahnverfahren ab. Und auch im Ablauf nimmt das GMV, wie sich das gerichtliche Mahnverfahren in der Fachsprache abkürzt, eine Verbindungsposition ein. Das zweistufige System mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid fungiert gewissermaßen aus Ausgleichsventil für den Druck, der sich in der Kommunikation zwischen Schuldner (Antragsgegner) und Gläubiger (Antragsteller) aufbaut.

Wie ist das gemeint?

Im Verlauf des Mahnverfahrens (durch alle Mahninstanzen) findet sozusagen eine Verlagerung der Kräfteverhältnisse statt. Und zwar von der Schuldner- zur Gläubigerseite. Zu Anfang eines Kundenverhältnisses liegt die Macht gewissermaßen beim Kunden; bspw. hat er ein 14-tägiges Rücktrittsrecht und kann Deals ohne Weiteres „platzen“ lassen.

Betriebliches und professionelles Mahnverfahren

Gerät der Kunde dann in Zahlungsverzug, bekommt er in der Regel eine freundliche Zahlungserinnerung und ggf. eine zweite betriebliche Mahnung inklusive Nachfrist. Damit ist der betriebliche Teil des vorgerichtlichen Mahnwesens quasi abgeschlossen. Die Machtverhältnisse haben sich schon leicht zu Gunsten des Gläubigers verschoben. Er hat eine ordentliche Leistung erbracht und hat daraus einen gerechtfertigten Anspruch, sprich eine Forderung. Trotzdem hat der Kunde noch die Möglichkeit, der Rechnung bzw. der Mahnung zu widersprechen. Das würde dann ein streitgerichtliches Klageverfahren nach sich ziehen.

Akten im Mahnverfahren

Stufe zwei im vorgerichtlichen Forderungsmanagement ist in aller Regel die Zusammenarbeit mit einem Inkassodienstleister oder einem Rechtsanwalt. Der Gläubiger holt sich also professionelle Unterstützung, die den Schuldner zur Zahlung bewegen soll. Er vergrößert sein Team und verschafft sich weitere Zugriffsmöglichkeiten. Aber: Auch hier bleibt Schuldnern immer die Widerspruchsoption.

Gerichtliches Mahnverfahren

Der nächste große Abschnitt im Mahnverfahren ist dann die Einleitung des GMV. Über den Antrag auf Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht holen sich Gläubiger dann nach der Unterstützung aus dem privaten Dienstleistungssektor (Anwalt oder Inkasso) den Staat mit ins Boot. Der Zahlungsverzug des Schuldners wird an die Gerichte herangetragen und der Mahnbescheid erlassen. Dabei gehen beide Dokumente, der Mahnbescheid wie auch der Vollstreckungsbescheid, dem Schuldner in amtlicher Zustellung zu. Er muss also spätestens dann Kenntnis von dem gegen ihn laufenden gerichtlichen Mahnverfahren erlangen und hat – nun aber tatsächlich letztmalig – die Gelegenheit, Widerspruch einzulegen.

Eintritt ins gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren geht also entweder mit einer Zahlung, einem Wiederspruch und dem Eintritt ins Klageverfahren oder der Titulierung der Forderung via Vollstreckungsbescheid aus.

Nachgerichtliche Arbeit

Mit der Titulierung der Forderung eröffnen sich sämtliche Möglichleiten in der Zwangsvollstreckung. Damit liegt die Macht nun vollends beim Gläubiger und er kann sich aller staatlichen Zugriffsmöglichkeiten bedienen. Zudem ist seine Forderung für mindestens 30 Jahre abgesichert.

Fazit

Ein Mahnverfahren folgt nicht nur einem präzisen und stringenten Ablauf, es eröffnet auch immer weitere Optionen im Zugriff auf schuldnerische Vermögenswerte, und verschiebt die Machtverhältnisse kontinuierlich zu Gunsten des Gläubigers. Jedoch ohne es an Rechtsstaatlichkeit fehlen zu lassen! Es geht immer fair zu.

Veröffentlicht unter Know How
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