Mahnverfahren: Kosten im Überblick

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Wie hoch im gerichtlichen Mahnverfahren die Kosten ausfallen, hängt von der Höhe der Forderung ab, die über den Antrag auf Mahnbescheid abgesichert werden soll. Die genauen Kosten für das Mahnverfahren sind gesetzlich geregelt und zwar im Gerichtskostengesetz (GKG). In diesem Blogbeitrag zeigen wir, wie genau sich im gerichtlichen Mahnverfahren die Kosten errechnen.

Grundsätzlich gilt: Der Mahnbescheid kostet (aktuell) bei einer Forderungshöhe bis einschließlich 1.000 Euro 32 Euro. Ab dieser ersten Grenze steigen die Gerichtskosten für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides sukzessive und abhängig von der Forderungshöhe. Eine Obergrenze gibt es nicht. Wer einen Antrag auf Mahnbescheid stellen möchte, sollte sich im Vorfeld mit den Kosten, die damit entstehen, auseinandersetzen. Gerichtskostenrechner bieten eine verlässliche Methode, um die genauen Kosten im Mahnverfahren zu eruieren. Wer beim gerichtlichen Mahnverfahren auf Nummer Sicher gehen will, verlässt sich auf einen Dienstleister für die Einleitung und Durchführung und profitiert damit von sämtlichen Vorteilen der Auslagerung: Von der bürokratisch korrekten Antragsstellung beim richtigen Mahngericht bis zur professionellen Bearbeitung von Monierungen.

Gerichtskostengesetz

Ausschlaggebend für die konkrete Höhe der im gerichtlichen Mahnverfahren entstehenden Kosten ist Nr. 1100 des Gerichtskostengesetz-Verzeichnisses, bzw. §34 GKG, wo die Kosten ganz genau aufgeschlüsselt sind. Welche Gerichtskosten für den Forderungsbereich bis einschließlich 50.000 EUR entstehen, zeigt die folgende Tabelle:

  Streitwert   Gerichtskosten
0,00 EUR bis 500,00 EUR 32,00 EUR
500,01 EUR bis 1000,00 EUR 32,00 EUR
1.000,01 EUR bis 1.500,00 EUR 35,50 EUR
1.500,01 EUR bis 2.000,00 EUR 44,50 EUR
2.000,01 EUR bis 3000,00 EUR 54,00 EUR
3.000,01 EUR bis 4.000,00 EUR 63,50 EUR
4.000,01 EUR bis 5.000,00 EUR 73,00 EUR
5.000,01 EUR bis 6.000,00 EUR 82,50 EUR
6.000,01 EUR bis 7.000,00 EUR 92,00 EUR
7.000,01 EUR bis 8.000,00 EUR 101,50 EUR
8.000,01 EUR bis 9.000,00 EUR 111,00 EUR
9.000,01 EUR bis 10.000,00 EUR 120,50 EUR
10.000,01 EUR bis 13.000,00 EUR 133,50 EUR
13.000,01 EUR bis 16.000,00 EUR 146,50 EUR
16.000,01 EUR bis 19.000,00 EUR 159,50 EUR
19.000,01 EUR bis 22.000,00 EUR 172,50 EUR
22.000,00 EUR bis 25.000,00 EUR 185,50 EUR
25.000,01 EUR bis 30.000,00 EUR 203,00 EUR
30.000,01 EUR bis 35.000,00 EUR 220,50 EUR
35.000,01 EUR bis 40.000,00 EUR 238,00 EUR
40.000,01 EUR bis 45.000,00 EUR 255,50 EUR
45.000,00 EUR bis 50.000,00 EUR 273,00 EUR

Fazit

Das gerichtliche Mahnverfahren ist die einzige Möglichkeit, offene Forderungen gegen die Verjährung abzusichern. Die Kosten für das Mahnverfahren sind gesetzlich geregelt und orientieren sich an der Forderungshöhe.

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