Wie hoch im gerichtlichen Mahnverfahren die Kosten ausfallen, hängt von der Höhe der Forderung ab, die über den Antrag auf Mahnbescheid abgesichert werden soll. Die genauen Kosten für das Mahnverfahren sind gesetzlich geregelt und zwar im Gerichtskostengesetz (GKG). In diesem Blogbeitrag zeigen wir, wie genau sich im gerichtlichen Mahnverfahren die Kosten errechnen.
Grundsätzlich gilt: Der Mahnbescheid kostet (aktuell) bei einer Forderungshöhe bis einschließlich 1.000 Euro 32 Euro. Ab dieser ersten Grenze steigen die Gerichtskosten für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides sukzessive und abhängig von der Forderungshöhe. Eine Obergrenze gibt es nicht. Wer einen Antrag auf Mahnbescheid stellen möchte, sollte sich im Vorfeld mit den Kosten, die damit entstehen, auseinandersetzen. Gerichtskostenrechner bieten eine verlässliche Methode, um die genauen Kosten im Mahnverfahren zu eruieren. Wer beim gerichtlichen Mahnverfahren auf Nummer Sicher gehen will, verlässt sich auf einen Dienstleister für die Einleitung und Durchführung und profitiert damit von sämtlichen Vorteilen der Auslagerung: Von der bürokratisch korrekten Antragsstellung beim richtigen Mahngericht bis zur professionellen Bearbeitung von Monierungen.
Gerichtskostengesetz
Ausschlaggebend für die konkrete Höhe der im gerichtlichen Mahnverfahren entstehenden Kosten ist Nr. 1100 des Gerichtskostengesetz-Verzeichnisses, bzw. §34 GKG, wo die Kosten ganz genau aufgeschlüsselt sind. Welche Gerichtskosten für den Forderungsbereich bis einschließlich 50.000 EUR entstehen, zeigt die folgende Tabelle:
Streitwert | Gerichtskosten | ||
0,00 EUR | bis | 500,00 EUR | 32,00 EUR |
500,01 EUR | bis | 1000,00 EUR | 32,00 EUR |
1.000,01 EUR | bis | 1.500,00 EUR | 35,50 EUR |
1.500,01 EUR | bis | 2.000,00 EUR | 44,50 EUR |
2.000,01 EUR | bis | 3000,00 EUR | 54,00 EUR |
3.000,01 EUR | bis | 4.000,00 EUR | 63,50 EUR |
4.000,01 EUR | bis | 5.000,00 EUR | 73,00 EUR |
5.000,01 EUR | bis | 6.000,00 EUR | 82,50 EUR |
6.000,01 EUR | bis | 7.000,00 EUR | 92,00 EUR |
7.000,01 EUR | bis | 8.000,00 EUR | 101,50 EUR |
8.000,01 EUR | bis | 9.000,00 EUR | 111,00 EUR |
9.000,01 EUR | bis | 10.000,00 EUR | 120,50 EUR |
10.000,01 EUR | bis | 13.000,00 EUR | 133,50 EUR |
13.000,01 EUR | bis | 16.000,00 EUR | 146,50 EUR |
16.000,01 EUR | bis | 19.000,00 EUR | 159,50 EUR |
19.000,01 EUR | bis | 22.000,00 EUR | 172,50 EUR |
22.000,00 EUR | bis | 25.000,00 EUR | 185,50 EUR |
25.000,01 EUR | bis | 30.000,00 EUR | 203,00 EUR |
30.000,01 EUR | bis | 35.000,00 EUR | 220,50 EUR |
35.000,01 EUR | bis | 40.000,00 EUR | 238,00 EUR |
40.000,01 EUR | bis | 45.000,00 EUR | 255,50 EUR |
45.000,00 EUR | bis | 50.000,00 EUR | 273,00 EUR |
Fazit
Das gerichtliche Mahnverfahren ist die einzige Möglichkeit, offene Forderungen gegen die Verjährung abzusichern. Die Kosten für das Mahnverfahren sind gesetzlich geregelt und orientieren sich an der Forderungshöhe.
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