Mahngericht Bremen

Das Mahngericht Bremen ist eines von insgesamt 12 deutschen Mahngerichten. Zuständig ist es für sämtliche Mahnverfahren, die innerhalb des Bundeslandes Bremen eingeleitet werden. Wie das Mahngericht Bremen arbeitet und wie sich die Zuständigkeiten ergeben, klären wir in diesem Blogbeitrag.

Mahngericht Bremen

Zuständigkeit

Grundsätzlich ist das Mahngericht Bremen für die Bearbeitung aller Mahnanträge zuständig, die im Bundesland Bremen gestellt werden. Das bedeutet, alle Unternehmen, die ihren Hauptsitz innerhalb des Landes haben und alle Privatpersonen, die ihren Wohnsitz in Bremen haben, kommen für ihren Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides um das Bremer Mahngericht nicht herum.

Die genaue Zuständigkeit des Mahngerichtes Bremen ergibt sich dabei jedoch genaugenommen nicht aus den geografischen und politischen Landesgrenzen, sondern aus der Zugehörigkeit der Gerichtsbezirke Bremens zum Oberlandesgerichtsbezirk Bremen. Als flächen- und einwohnerzahlmäßig kleinstes Bundesland verfügt Bremen über insgesamt drei Gerichtsbezirke:

  • Bremen
  • Bremerhaven
  • Bremen-Blumenthal

Räumlich ist das Mahngericht Bremen an das Amtsgericht Bremen angegliedert. Jedoch gehen hier selbstverständlich auch die Mahnanträge aus den anderen beiden Gerichtsbezirken ein.

Mahngericht Bremen

Historischer Exkurs

Vor und während des zweiten Weltkrieges besaß Bremen kein eigenständiges Oberlandesgericht und damit auch kein eigenes Mahngericht. Die juristische Zuständigkeit war dem Hamburger OLG zugeordnet, sodass Bremen juristisch quasi als Satellitenbezirk der Hansestadt Hamburg galt. Das änderte sich 1947, als die US-amerikanische Militärregierung die Gründung eines eignen Bremer Oberlandesgerichtes unterstützte. Seither existiert das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen.Die Grenzen der Zuständigkeit der bremischen Oberlandesgerichtsbarkeit entsprechen dabei (zufällig) auch den geografischen Landesgrenzen. Ein Umstand, der jedoch eher dem verwaltungsseitigen Pragmatismus der Nachkriegsjahre geschuldet ist.

Randnotiz: Lediglich die Zuständigkeiten für Staatsschutz und Binnenschifffahrt liegen nach wie vor beim OLG Hamburg. Auf die Aufgaben im gerichtlichen Mahnverfahren am Mahngericht Bremen hat das freilich keine Auswirkungen.

Ablauf

Mahngericht Bremen

Der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens ist bundesweit derselbe, damit es keine unterschiedlichen Chancen zwischen den Bundesländern gibt. Dabei sieht das Gesetzt ein zweistufiges System mit Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid vor: Zunächst erfolgt der Antrag auf Mahnbescheid, dann der Erlass desselben sowie dessen Zustellung an den Schuldner bzw. dann Antragsgegner. Ihm wird eine 14-tägige Widerspruchsfrist gewährt, in der er reagieren kann. Auch die Zahlung gilt hier übrigens als Reaktion, in diesem Falle wird die zweite Stufe selbstverständlich obsolet.

Teil zwei im gerichtlichen Mahnverfahren ist der Antrag auf Vollstreckungsbescheid, der, wenn schuldnerseitig keine Reaktion erfolgt, innerhalb von 6 Monaten gestellt werden muss, damit dieses gerichtliche Mahnverfahren seine Gültigkeit behält. Wiederum folgen auf die Antragsstellung Erlass, Zustellung und Einspruchsfrist. Verstreicht diese zweite Frist, ist der sog. Titel erwirkt, und die Forderung ist für (mindestens) 30 Jahre gesichert. Im nachgerichtlichen Forderungsmanagement geht es dann um das Bonitätsmonitoring und darum, geeignete Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.

Fazit

Das Mahngericht Bremen fungiert als separate Instanz mit ganz eigenem Zuständigkeitsbereich am Amtsgericht Bremen innerhalb des hanseatischen Oberlandesgerichtsbezirks Bremen. Organisatorisch gleicht das gerichtliche Mahnverfahren freilich dem bundesweit einheitlichen Ablauf.

Veröffentlicht unter gerichtliches Mahnverfahren
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (No Ratings Yet)
Loading...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*