Mahnbescheid online

Einen Mahnbescheid online beantragen bedeutet nichts anderes, als die Eintragungen, die sonst in das klassische Papierformular gehören, in eine entsprechende Onlinemaske zu tippen. Über das elektronische gerichtliche Mahnverfahren kommt der Mahnantrag dann online beim zuständigen Mahngericht an und wird dort geprüft. Der Mahnbescheid selbst wird dann aber nicht online, sondern ganz klassisch auf dem Postwege zugestellt.

Keyboard mit Hammer: Mahnbescheid online beantragen

So weit ein paar Basisinformationen zum Mahnbescheid online. Was auf den ersten Blick so einfach scheint, hält aber in Wahrheit einige echte Stolpersteine bereit. So verlangt der Mahnantrag bspw. die Angabe einer Katalognummer für die Forderung und auch unterschiedliche Zinsarten sowie mögliche Nebenforderungen müssen angegeben werden. All das freilich in Übereinstimmung mit der entsprechenden Gesetzgebung und im vorgesehenen Gebührenrahmen. Das klingt nicht nur kompliziert, das ist auch tatsächlich kompliziert!.

Es ergeben sich also für (unerfahrene) Antragsteller zwei Wege zum Mahnbescheid online:

  1. ´Trail and Error: Es einfach so lange versuchen, sich einlesen und ggf. mit den Mahngerichten auseinandersetzen, bis der Antrag durch ist
  2. Professionelle Unterstützung: Sich einen Dienstleister für das gerichtliche Mahnverfahren ins Boot holen, der sich um die Antragstellung kümmert

Variante 1:
Mahnbescheid auf eigene Faust

Wer den Mahnbescheid online auf eigene Faust beantragt und hier überhaupt keine Erfahrungswerte hat, wird erstmal nicht glücklich werden. Was hart klingt, ist leider wahr, denn mit den Onlineformularen, die man als normaler Anwender von der Anmeldung in Foren, Chats, bei Facebook oder sonstigen Netzwerken gewohnt ist, hat das Mahnantragsformular so gar nichts zu tun. Neudeutsch könnte man sagen, die Usability ist eine Katastrophe. So lässt sich das schlanke 110 Zeilen lange Formular eher mit der Einkommenssteuererklärung vergleichen, als mit einem nutzerfreundlichen Quicklogin.

Fragen wie die nach dem zuständigen Mahngericht (Wonach richtet sich die Zuständigkeit überhaupt?), der richtigen Katalognummer für die entsprechende Forderungsangelegenheit, der Verzinsung (Seit wann läuft die eigentlich genau?) oder der gesamten Nebenforderungsthematik sorgen von vornherein dafür, dass der Mahnbescheid online eben nicht mal eben beantragt ist. Stattdessen verlangt das Formular (ob nun on- oder offline) einiges an Knowhow, Fachkenntnisse und tatsächlich auch ein gewisses Verständnis dafür, wie Gerichte arbeiten. Sonst – das muss man so knallhart sagen – wird das so schnell nichts.

Und ist der Mahnantrag dann endlich gestellt, ist nicht einmal sicher, dass er auch die Prüfung durch den Rechtspfleger übersteht. Denn Rechtspfleger, also die Gerichtsbeamten, die schlussendlich die Mahnanträge auf den Schreibtisch kriegen, schauen sich jeden Mahnantrag ziemlich genau an. Stellen sie formale Fehler (bspw. nicht korrekt eingetragene Nebenforderungen) fest, schreiben sie eine sog. Monierung zum Mahnantrag und geben den Antrag zur Korrektur zurück. Dann muss man sich erneut in die Sache hineindenken und die Monierung beheben. Und zwar so lange, bis der Rechtspfleger zufrieden ist.

Variante 2:
Professionell zum Mahnbescheid

Deutlich entspannter und ohne Frage für die meisten Gläubiger, die in ein gerichtliches Mahnverfahren einsteigen wollen, die richtige Wahl ist die Abgabe der gesamten Thematik an einen entsprechenden Dienstleister. Der übernimmt dann die komplette Antragstellung, kümmert sich um mögliche Monierungen und bleibt vor allem auch nach dem gerichtlichen Mahnverfahren am Ball.

Denn dass der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren auch tatsächlich zahlt, ist ja auch nicht sicher. Dann heißt es den Vollstreckungsbescheid beantragen, die Titulierung forcieren und in der nachgerichtlichen Bearbeitung eine sinnvolle Zwangsvollstreckungsstrategie fahren. Und für all diese Themen sind natürlich wieder Anträge vorgesehen …

Veröffentlicht unter Mahnantragsstellung
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (No Ratings Yet)
Loading...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*