Das Online Mahnverfahren bedeutet, den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides online zu stellen, statt auf das althergebrachte Papierformular zurückzugreifen. Ob das Mahnverfahren dadurch tatsächlich bequemer wird, welche Möglichkeiten es im Online Mahnverfahren gibt und wo Fallstricke lauern, erklären wir in diesem Blogbeitrag.
Wege zum Mahnbescheid gibt es mehrere und zwar auch dann, wenn man sich tatsächlich nur auf die Varianten beschränkt, die über das Internet funktionieren. Das Print-at-Home Formular des Mahnantrages klammern wir an dieser Stelle aus, da die Unterlagen zwar online abrufbar sind, der Antrag an sich aber doch auf dem Postwege gestellt wird. Dennoch bleiben mindestens zwei Varianten übrig:
- das Onlineformular der Mahngerichte selbst und
- der Weg über einen spezialisierten Dienstleister, der die Antragstellung in die Hände nimmt
Der zentrale Unterschied zwischen beiden Möglichkeiten besteht darin, dass im einen Fall der Antragsteller selbst, sprich der Gläubiger, für die korrekte Beantragung des Mahnbescheides verantwortlich ist und sich damit auch um rechtliche Feinheiten kümmern muss. Beim Weg über einen Dienstleister liegt diese Verantwortung bei eben diesem Dienstleister, der entsprechend dafür gerade stehen muss, dass der Mahnbescheid rechtlich einwandfrei beantragt wird, sich um mögliche Monierungen kümmert und auch das leidige – und nicht immer ganz einfache – Thema Zinsrechnung übernimmt.
Fallstricke
Mit der Zinsrechnung ist damit auch schon Platz 1 derjenigen Faktoren, die den Erlass eines Mahnbescheides verhindern und zu einer Monierung führen, vergeben. Denn im Mahnbescheid wird zwischen zwei Arten der Verzinsung unterschieden: Die ausgerechneten Zinsen sind diejenigen Zinsen, die bis zur Antragstellung stehen, die laufenden Zinsen sind diejenigen Zinsen, die auch nach der Antragstellung weiterlaufen, bis die Forderungssache bezahlt ist. Nichtsdestoweniger passieren an dieser Stelle viele Fehler, die dann zum Nichterlass des Mahnbescheides führen.
Der zweite große Fallstrick lauert beim Thema Adresse des Antragsgegners. Denn korrekte Adressdaten sind Dreh- und Angelpunkt im gerichtlichen Mahnverfahren. Auch wenn der Antrag nämlich online gestellt wird, erfolgt die Zustellung doch auf dem postalischen Wege und zwar in förmlicher Zustellung – im gelben Kuvert. Diese Form der Zustellung sorgt dafür, dass der Mahnbescheid dem Schuldner auch tatsächlich und sicher zugeht, sodass er zum Sachverhalt Stellung beziehen kann. Und das funktioniert nur mit korrekten Adressdaten.
Wie es dann weitergeht
Sind diese Klippen beim Online Mahnverfahren umschifft und der Schuldner hat den Mahnbescheid erhalten, beginnt eine 14-tägige Widerspruchsfrist zu laufen. Anschließend müssen Gläubiger am Ball bleiben, denn der Mahnbescheid ist nur der erste Schritt in einem gerichtlichen Mahnverfahren. Um es auch abzuschließen – jedenfalls solange Schuldner nicht widersprechen oder zahlen – braucht es den Vollstreckungsbescheid als zweiten Teil. Dieser gilt dann als vollwertiger Titel, aus dem wiederum vollstreckt werden kann.
Titel zu Geld machen
Was mit den Online Mahnverfahren angestoßen wurde, führt oft genug über die Zwangsvollstreckung zum Erfolg. Mit dem Vollstreckungsbescheid haben Gläubiger nämlich die Möglichkeit, ihre Ansprüche über verschiedene Pfändungsmaßnahmen oder über den Auftrag an den Gerichtsvollzieher durchzusetzen. Als Grundlage für solche Maßnahmen empfiehlt sich ein lückenloses Bonitätsmonitoring, um dann im richtigen Augenblick auf verfügbares Schuldnervermögen zuzugreifen. Auch dafür ist sicherlich ein entsprechender Dienstleister angeraten.
Das Online Mahnverfahren ist ein wichtiger Schritt in Sachen Forderungsabsicherung, Realisierung und Titulierung, aber zugleich immer nur der erste. Zwischen Antragstellung und Realisierung liegen oft mehrere Etappen, die es professionell zu nehmen gilt.
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