Was der Vollstreckungsbescheid leistet

Das gerichtliche Mahnverfahren wird in zwei Phasen aufgeteilt, nämlich den Mahnbescheid und den Vollstreckungsbescheid. Dieser zweite Teil im gerichtlichen Mahnverfahren ist dabei mindestens genauso wichtig wie der erste, denn der Vollstreckungsbescheid sichert Forderungen ab und ermöglicht den Zugriff auf schuldnerische Vermögenswerte via Zwangsvollstreckung. Was es mit dem Vollstreckungsbescheid genau auf sich hat, wie er als Titel funktioniert und was er alles leistet, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Richterhammer mit Euroscheinen - Vollstreckungsbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren

Die zentralen Leistungen von Mahn- und Vollstreckungsbescheid lassen sich sehr genau benennen. So sorgt das gerichtliche Mahnverfahren dafür, dass …

  • … die Verjährung offener Forderungen gehemmt wird,
  • … sich in der Realisierung etwas bewegt und Schuldner mit der Ernsthaftigkeit der Situation konfrontiert werden,
  • … die Absicherung einer Forderung durch die Titulierung voranschreitet und schließlich
  • … über die Zwangsvollstreckung ganz neue Zugriffsmöglichkeiten auf das schuldnerische Vermögen erschlossen werden.

Titulieren & Realisieren

Ein gerichtliches Mahnverfahren ist damit so eine Art Rundum-Sorglos-Paket, wenn es um die Forderungsabsicherung geht. Absicherung ist aber keinesfalls gleichbedeutend mit Realisierung, denn das Realisieren einer Forderung – sie also zu Geld zu machen – ist eine Leistung, die der Titel selbst nicht erbringt. Mit anderen Worten: Das Vorliegen eines Vollstreckungsbescheides gegen einen Schuldner genügt in aller Regel nicht, um diesen Schuldner, der ja im Vorfeld eine gewisse Historie mit der betreffenden Forderung aufgebaut hat, plötzlich zur Zahlung zu bewegen. Dabei ist es meist völlig unerheblich, um welche Form der Titulierung es sich nun handelt.

In Sachen Realisierung bedeuten Titel aber einen gewaltigen Sprung nach vorn, was die Zugriffsmöglichkeiten angeht. Denn für titulierte Forderungen eröffnet sich das Instrumentarium der Zwangsvollstreckung. Und das bedeutet, dass Gläubiger bzw. deren Dienstleister sich zwangsweise, also tatsächlich auch gegen den Willen des Schuldners, an seine Vermögenswerte richten können. Ganz konkret lassen sich die Optionen in der Vollstreckungsarbeit in zwei Kategorien einteilen:

  1. Vollstreckungsmaßnahmen, die sich an den Schuldner selbst richten und bei denen ein Auftrag an den Gerichtsvollzieher erteilt wird
  2. Maßnahmen in der Zwangsvollstreckung, die sich gegen Vermögenswerte des Schuldners richten und in der Pfändung auf Drittschuldner setzen

Welche Maßnahme sich wann rentiert

Auch wenn mit der Titulierung theoretisch das gesamte Arsenal an Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung steht, ist natürlich in der Praxis nicht jede Maßnahme gleich sinnvoll. Damit die Entscheidung für die eine oder andere Maßnahme auf einer soliden Basis steht, braucht es daher ein lückenloses Bonitätsmonitoring, bei dem festgestellt wird, wo sich ein Zugriff lohnt. So wird eine Lohnpfändung bei Schuldnern, die keiner geregelten Arbeit nachgehen, wenig zielführend sein. Anders herum braucht es generell Geduld, wenn sich im Rahmen der Bonitätsprüfung herausstellt, dass ein Schuldner eine Vermögensauskunft abgegeben hat. Dann nämlich sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für eine Frist von zwei Jahren nicht angeraten, denn genauso lange gilt die betreffende Erklärung. Das jedoch bedeutet wiederum nicht, dass die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Abnahme der Vermögensauskunft kein adäquates Mittel in der strategischen Zwangsvollstreckung ist.

Strategie & Erfolg

Denn ohne die richtige Strategie in der Zwangsvollstreckung funktioniert es nicht. Die einzelnen Schritte gerichtliches Mahnverfahren – Vollstreckungsbescheid – Titulierung – Bonitätsmonitoring – Zwangsvollstreckung – bauen sinnvoll aufeinander auf. Und erst ihr effektives Zusammenspiel bringt dann den gewünschten Erfolg in der Realisierung.

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