Der größte Nutzen des gerichtlichen Mahnverfahrens liegt in der Absicherung offener Forderungen. Zudem können Gerichtskosten beim Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Wir räumen mit fünf der häufigsten Vorurteile auf und zeigen, warum es für Gläubiger wichtig ist, den Weg über das gerichtliche Mahnverfahren nicht zu scheuen.
1. Die Gerichtskosten übersteigen meine Marge!
Richtig, ausgehend vom durchschnittlichen Onlinewarenkorb (75 Euro) bleibt dem Händler eine Marge von ca. 16 Euro. Demgegenüber stehen aktuell 32 Euro Gerichtskosten für die Stellung des Mahnantrages (bei Forderungen bis 500 Euro).
Aber: Der Mahnantrag sichert die komplette Höhe der Forderung ab, nicht nur die Marge. Dadurch ist auch der eigene Finanzeinsatz für Einkauf, Fracht, Personal, etc. abgesichert.
⇒ Wer Gerichtskosten scheut, verliert mehr als seinen Gewinn und macht sogar noch Verlust!
2. Das gerichtliche Mahnverfahren dauert mir zu lange!
Tatsächlich kann die Überlastung der Gerichte manchmal auch der Grund dafür sein, dass die Zeit von Mahnantragsstellung bis Titulierung des Vollstreckungsbescheides sich dehnt.
Aber: Die Geduld zahlt sich aus, eine via Vollstreckungsbescheid titulierte Forderung ist nämlich 30 Jahre gültig. Und dafür lohnt es sich, ein paar Wochen Wartezeit in Kauf zu nehmen. Für die Absicherung einer Forderung bzw. die Hemmung der Verjährung ist einzig das kalendarische Datum der Mahnantragsstellung relevant.
⇒ Egal, wie lange das gerichtliche Mahnverfahren am Ende dauert: Es sichert eine Forderung von Beginn an gegen Verjährung ab!
3. Das gerichtliche Mahnverfahren ist furchtbar aufwändig!
Antragsstellung, gerichtliche Fallbetreuung und ggf. Langzeitüberwachung bedeuten zeitlichen und damit personellen Aufwand.
Aber: Professionelle Inkassodienstleister übernehmen die komplette Abwicklung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Siekennen sich nicht nur im Detail mit dem gesamten Ablauf aus, sondern können auch die gesamte Forderungskommunikation abdecken.
⇒ Die langfristige Absicherung der Forderung ist den Aufwand immer wert, vor allem, wenn man auf die professionelle Unterstützung durch einen Inkassodienstleister vertraut!
4. Inkassodienstleister kosten zusätzliches Geld!
Für seine Dienstleistung verlangt der Inkassodienstleister Geld und das macht den Forderungsfall noch teurer, als er es ohnehin schon ist.
Aber: Die Inkasso- und Gerichtskosten sind Verzugsschaden. Deshalb sind sie vom Schuldner zu tragen, der sie ja durch seinen Verzug erst verursacht. Der Gläubiger geht für Gerichtskosten, die z.B. für die Mahnantragsstellung anfallen, lediglich in Vorleistung.
⇒ Inkasso- und Gerichtskosten kommen vom Schuldner zurück, Gläubiger gehen lediglich in Vorleistung.
5. Der gesamte Umgang mit offenen Forderungen frustriert nur, da bucht man lieber aus!
Bucht man die offene Forderung einfach aus, ist die ganze Angelegenheit vom Tisch. Das bedeutet zwar einen Verlust, aber damit muss man dann eben klarkommen, der Seelenfrieden ist das wert.
Aber: Diese Vorgehen sendet ein komplett falsches Signal an den Markt. Unseriöses Konsumverhalten mancher Kunden nach dem Motto „Bestellen ohne Zahlungsabsicht“ wird dadurch noch gefördert. Wer offene Forderungen ausbucht, steht schnell im Ruf, leicht ausgenutzt werden zu können. Diejenigen, die ihren Vorteil aus inkonsequentem Ausbuchungsverhalten ziehen, werden nicht lange auf sich warten lassen.
⇒ Trotz des Frustrationspotenzials lohnt die konsequente Verfolgung offener Forderungen immer, weil sie langfristig die unternehmerische Handlungsfähigkeit absichert.
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