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Der größte Nutzen des gerichtlichen Mahnverfahrens liegt in der Absicherung offener Forderungen. Zudem können Gerichtskosten beim Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Wir räumen mit fünf der häufigsten Vorurteile auf und zeigen, warum es für Gläubiger wichtig ist, den Weg über das gerichtliche Mahnverfahren nicht zu scheuen.
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Gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland werden durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids eingeleitet und durch das jeweils zuständige Mahngericht durchgeführt. Die Zuständigkeit hängt dabei vom Firmensitz bzw. Wohnort des Antragsstellers, also des Gläubigers, ab. Wir schaffen Klarheit und beantworten die zentrale Frage: Wer ist eigentlich zuständig?
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Ein Mahnbescheid bzw. die Beantragung eines solchen markiert im Forderungsmanagement den Übergang vom außergerichtlichen Inkasso zum gerichtlichen Mahnverfahren. Mahnbescheide verleihen offenen Forderungen deshalb nicht nur besonderen Nachdruck, sondern leiten auch das Verfahren zum Erwirken eines vollstreckungsfähigen Titels ein.
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