Das gerichtliche Mahnverfahren kostet Geld. Wie viel genau, lässt sich mit einem Gerichtskostenrechner bequem ermitteln. Dabei richten sich die genauen Kosten jeweils nach der Höhe der Forderung. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, wie sich die Sache mit den Gerichtskosten genau verhält und schauen hinter die Technik im Gerichtskostenrechner.
Der gesetzliche Unterbau
Die Zahl, die ein Gerichtskostenrechner am Ende ausspuckt, schwebt nicht im luftleeren Raum, sondern richtet sich strikt nach den Gesetzen, die die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren regeln. Konkret handelt es sich um §34 Gerichtskostengesetz (GKG) bzw. Nr. 1100 im Gerichtskostenverzeichnis (Nr. 1100 GKG-KostVerz.). Im Verzeichnis sind die genauen Gebühren je Streitwert aufgeschlüsselt. Bei einem Gerichtskostenrechner handelt es sich folglich um einen Algorithmus, der anhand des eingegebenen Streitwertes, also bspw. des Wertes der offenen Forderung, die Kosten ermittelt, die lt. Gesetz für einen Mahnbescheid anfallen.
Besonderheiten
Dabei berücksichtigt ein Gerichtskostenrechner auch die Besonderheiten des deutschen Gerichtskostengesetzes. Die Gerichtskosten bzw. Gerichtsgebühren richten sich nämlich einerseits nach der Höhe des Streitwertes, sind aber in den einzelnen Posten nicht immer eine einfache Gerichtsgebühr (1,0-Gebühr). Das bedeutet, dass der Grundbetrag einer Gebühr, bei einem Streitwert bis 500 Euro 35 Euro, nicht immer voll ausgeschöpft wird. Für einen Mahnantrag bspw. sieht die Gerichtskostentabelle bspw. eine 0,5-Gebühr vor. Jedoch gilt diese Regelung erst ab einem Streitwert mindestens 1.500 Euro: Dann beträgt die einfache Gerichtsgebühr 71 Euro, die halbe Gebühr entsprechend 35,50 Euro.
Bei geringeren Streitwerten bis einschließlich 500 Euro beträgt die einfache Gerichtsgebühr 35 Euro, müsste also für einen Mahnbescheid bei rund 17,50 Euro liegen. Da sich für diesen Preis jedoch nicht kostendeckend arbeiten lässt, wird die Gebühr auf 32 Euro gedeckelt. Und zwar für Streitwerte bis einschließlich 1.000 Euro. Das liegt daran, dass der gerichtliche Aufwand für die Bearbeitung eines Mahnbescheides der Gleiche ist, egal, ob der Streitwert 500, 1.000 oder 20.000 Euro beträgt.
Zuverlässigkeit
Wie genau sich die Gerichtskosten berechnen, ist einerseits sehr transparent einsehbar, anderseits aber vergleichsweise kompliziert nachzuvollziehen. Daher bieten Gerichtskostenrechner eine ideale Möglichkeit, verlässliche Informationen zu den tatsächlichen Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens zu erlangen. Trotzdem empfiehlt es sich, die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens in professionelle Hände zu geben, damit die Durchführung in allen Stadien korrekt und zuverlässig abläuft.
Fazit
Gerichtskostenrechner bieten eine gute Möglichkeit, um einen ersten Kostenüberblick im gerichtlichen Mahnverfahren zu bekommen. Dennoch sind sie kein Ersatz für einen Expertenrat, besonders, wenn es um viel Geld geht.
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