Gerichtlicher Mahnbescheid

Der gerichtliche Mahnbescheid ist das erste Dokument, das einem Schuldner im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens zugeht. Es markiert damit schuldnerseitig den Übergang vom vorgerichtlichen Forderungsmanagement zum gerichtlichen Mahnverfahren. Was genau der gerichtliche Mahnbescheid bewirkt, warum es lohnt, ihn zu beantragen und wie genau das gerichtliche Mahnverfahren danach weiter geht, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

der gerichtliche Maahnbesheid muss immer separat beantragt werdern

Kurze Begriffsklärung

Im gerichtlichen Mahnverfahren schwirren – sozusagen systembedingt – eine Reihe an Fachbegriffen umher. Damit klar ist, welcher Begriff was genau meint, hier eine kurze Übersicht.

  • Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides (auch Mahnantrag): der Antrag, den Gläubiger ausfüllen und beim zuständigen Mahngericht einreichen.
  • gerichtlicher Mahnbescheid: das Dokument, das auf den Mahnantrag hin erlassen wird und anschließend dem Schuldner zugeht.
  • Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides: der zweite Antrag, den Gläubiger im Rahmen des zweistufigen gerichtlichen Mahnverfahrens stellen.
  • Vollstreckungsbescheid: das zweite Dokument, das den Schuldner zugeht, es gilt unwidersprochen als sog. Titel.
  • Titel: der unwidersprochene Vollstreckungsbescheid aber auch Urteile, Vergleiche oder Kostenfestsetzungsbeschlüsse sichern Ansprüche für mindestens 30 Jahre ab.

Was genau ist der gerichtliche Mahnbescheid

Wirkung

Der gerichtliche Mahnbescheid bewirkt auf Anhieb zweierlei: Erstens hemmt er die Verjährung; ohne den Mahnantrag und damit den Mahnbescheid würden alle Forderungen nämlich nach drei Jahren (zum Jahresende) gegenstandslos. Zweitens signalisiert er dem Schuldner den Übertritt ins gerichtliche Mahnverfahren. Das wiederum hat Auswirkungen auf die SCHUFA-Einmeldefähigkeit einer Forderungssache und bewegt den Schuldner möglichweise doch noch zur Zahlung

Die weiteren Schritte im gerichtlichen Mahnverfahren bis einschließlich des Titels eröffnen das weite Feld der nachgerichtlichen Arbeit an offenen Posten, sprich die Zwangsvollstreckung. Damit werden Pfändungsmaßnahmen, Haftbefehle und Aufträge an den Gerichtsvollzieher möglich. Für all dies sind der Mahnantrag und damit der gerichtliche Mahnbescheid die Voraussetzung.

Lohnenswert

Der Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren lohnt also schon allein, weil das Thema Verjährung keines mehr ist. Es kommt aber darauf an, das gerichtliche Mahnverfahren auch durchzuziehen. Der Mahnbescheid allein hemmt die Verjährung nämlich nur für sechs Monate. Erst mit dem Vollstreckungsbescheid und dem Titel ist eine Forderung wirklich auf Nummer sicher.

Der gerichtliche Mahnbescheid und das gerichtliche Mahnverfahren lohnen sich

Ein zweiter wichtiger Punkt ist das Signal in den Markt aber auch das Signal an die eigene Kundschaft: Wer offene Forderungen zwar verfolgt, den Schritt ins gerichtliche Mahnverfahren aber dann scheut, erscheint schnell als zahnloser Tiger. Solche Informationen verbreiten sich über die sozialen Medien rasend schnell, und die Ausnutzung dieser Schwachstelle im Mahnwesen ist praktisch vorprogrammiert.

In einem größeren volkswirtschaftlichen Zusammenhang geht es zudem darum, den Schaden, den nicht bezahlte Rechnungen der gesamten Wirtschaft antun, zu minimieren bzw. zu verhindern, dass solche Schäden massenhaft auf die Gesellschaft abgewälzt werden. Dann würden nämlich Fehlleistungen Einzelner zum gesamtgesellschaftlichen Problem, und die Wirtschaft würde über kurz oder lang kollabieren.

Fazit

Der gerichtliche Mahnbescheid hilft jedem Einzelnen seine Ansprüche zu schützen und markiert den Übertritt ins gerichtliche Mahnverfahren. Zugleich bedeutet er aber auch ein wichtiges Signal in den Markt, weil er die Einzelverantwortung stärkt.

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