Die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Zu laufen beginnt sie mit Abschluss desjenigen Jahres, in dem eine Forderung entstanden ist. Diese regelmäßige Frist ist jedoch nicht die Einzige, daneben existiert noch eine ganze Anzahl anderer Verjährungsfristen von Forderungen, die…