Genaugenommen ist es gar nicht der Mahnbescheid, der ausgefüllt wird, sondern der Antrag auf Mahnbescheid. Unterm Strich läuft es aber aufs Gleiche hinaus, denn die Angaben, die Gläubiger im Mahnantrag machen, tauchen hinterher im Mahnbescheid auf. In diesem Blogbeitrag zeigen…