Monatsarchive: Juni 2014

Was der Mahnbescheid genau bedeutet

Der Antrag auf Mahnbescheid stellt die einzig verlässliche Methode dar, offene Forderungen gegen Verjährung abzusichern. Zudem markiert der Mahnantrag im Forderungsmanagement auch den Übergang von der vorgerichtlichen Forderungsbearbeitung hin zum gerichtlichen Mahnverfahren. Ein solches ist unerlässlich, um im weiteren Verlauf

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Titel sichern dreifach ab!

Offene Forderungen zu titulieren ist immer sinnvoll. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) ganz deutlich. Die Titulierung einer Forderung hemmt nicht nur die Verjährung und ermöglicht 30 Jahre lang Vollstreckungsmaßnahmen. Sie beugt auch einer Rechtsverwirkung auf Forderungsrealisierung vor.

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