Vollstreckungsbescheid beantragen nicht vergessen!

vollstreckungsbescheid beantragen

Den Vollstreckungsbescheid beantragen bedeutet, das gerichtliche Mahnverfahren zu Ende zu führen. Das untermauert nicht nur die Ernsthaftigkeit, mit der das gerichtliche Forderungsmanagement betrieben wird, das ist vor allen unbedingt notwendig, um sämtliche Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens für sich zu nutzen. Warum es lohnt, den Vollstreckungsbescheid zu beantragen, zeigen wir in diesem Blogbeitrag.

Angefangen von der Verjährungshemmung über die Erwirkung eines rechtskräftigen Titels bis hin zur Ermöglichung von Vollstreckungsmöglichkeiten zur Realisierung der Forderungsansprüche über den Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren: den Vollstreckungsbescheid beantragen bedeutet den letzten, entscheidenden Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren zu gehen. Dabei bietet der Vollstreckungsbescheid mehrere Vorteile auf einmal:

  • Erwirkung eines rechtskräftigen Titels
  • Absicherung der Ansprüche für 30 Jahre
  • Vorbeugung vor der Rechtsverwirkung
  • Ermöglichung von Vollstreckungsmaßnahmen
  • Abschluss des gerichtlichen Mahnverfahrens

Titel erwirken

Die wichtigste Funktion des Vollstreckungsbescheides besteht in der der Erwirkung eines rechtskräftigen, vollstreckbaren Titels. Damit ist die Forderung für 30 Jahre abgesichert und Gläubiger haben genauso lange Zugriffsmöglichkeiten auf Schuldnervermögen. Beispielsweise über die Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens.

Damit hier keine Chancen vollstreckungsbescheid beantragenverlorengegeben werden, lohnt ein kontinuierliches Bonitätsmonitoring des Schuldners. Somit sind die Vermögensverhältnisse des Schuldners immer bekannt und Vollstreckungsmaßnahmen lassen sich zielgerichtet planen und umsetzen. Wer einen Vollstreckungsbescheid beantragen möchte, sollte sich daher entweder im Vorfeld des Antrages oder innerhalb der 30-jährigen Gültigkeitsdauer mit der Frage auseinandersetzen, wie die Titelüberwachung, das Bonitätsmonitoring und die strategische Organisation von Vollstreckungsmaßnahmen bewerkstelligt werden kann. Hier lohnt die Zusammenarbeit mit einem entsprechenden Dienstleister im Forderungsmanagement.

Rechtsverwirkung vorbeugen

Neben Verjährungshemmung und Titelerwirkung leistet der Antrag auf Vollstreckungsbescheid bzw. der Titel selbst auch der Rechtsverwirkung Vorschub. Das bedeutet, allein der Antrag auf Vollstreckungsbescheid und damit die Willensbekundung an der Erwirkung eines Titels und damit wiederum an der Absicherung der Forderung gelten als hinreichende Gründe, um der Rechtsverwirkung vorzubeugen.

Das gerichtliche Mahnverfahren durchzeihen

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Außerdem ist die Beantragung des Vollstreckungsbescheides auch schlicht notwendig, um überhaupt alle Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens für sich nutzbar zu machen. Als zweiter Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens ergänzt der Vollstreckungsbescheid den Mahnbescheid und sorgt damit dafür, dass alle Gründe für das gerichtliche Mahnverfahren zum Tragen kommen. Wer nur den Mahnbescheid beantragt, hemmt zwar die Verjährung, jedoch nicht für 30 Jahre, wie es ein Titel tut, sondern lediglich für 6 Monate – diese Zeitspanne bleibt, den Vollstreckungsbescheid zu beantragen und damit das gerichtliche Mahnverfahren komplett zu machen.

Auch in puncto Gerichtskosten bleiben sich halbes und ganzes gerichtliches Mahnverfahren gleich: Die Kosten für den Antrag auf Vollstreckungsbescheid sind im Mahnantrag enthalten.

Vollstreckungsmaßnahmen sichern

Hinzu kommt, dass vollstreckungsbescheid beantragendas Instrumentarium der Zwangsvollstreckung erst mit dem vollstreckungsfähigen Titel, also erst mit dem unwidersprochenen Vollstreckungsbescheid, zur Verfügung steht. Erst dann ist die rechtliche Grundlage geschaffen, um beispielsweise einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen oder Pfändungsmaßnahmen einzuleiten. Wer also keinen Vollstreckungsbescheid beantragen möchte, nimmst sich zugleich die wichtigsten Zugriffsmöglichleiten in der nachgerichtlichen Bearbeitung offener Forderungsangelegenheiten und verzichtet auf den Kern des gesamten gerichtlichen Mahnverfahrens.

Fazit

Den Vollstreckungsbescheid beantragen steht für Konsequenz, Durchhaltevermögen und strategisches Denken im gerichtlichen Mahnverfahren. Über das Ziel der Titelerwirkung eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten, um offene Forderungen von Schuldnern zurückzuerhalten.

Veröffentlicht unter gerichtliches Mahnverfahren
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