Titel bei der SCHUFA einmelden!

Meme_gerichtliches_MahnverfahrenZielsetzung jedes gerichtlichen Mahnverfahrens ist die Erwirkung eines Titels und damit die Absicherung der eigenen Forderung. Aber Titel bieten noch einen weiteren entscheidenden Vorteil: Über sie lässt sich der Zahlungsausfall bei der SCHUFA einmelden. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, warum die Einmeldung lohnt und wie betroffene Gläubiger am besten vorgehen.

Für die Einmeldung eines Forderungsausfalls bei einer Auskunftei sprechen mehrere Gründe: Erstens geht es bei der Datenübermittlung um den Schutz potenzieller weiterer Gläubiger und ihrer Interessen. Zweitens hat die Übermittlung von Daten zu Zahlungsausfällen enorme Strahlkraft für den Markt. Und drittens steht die Entscheidung zur Einmeldung für die Entschlossenheit, den professionellen Umgang mit Zahlungsausfällen auch nach der Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens konsequent bis zum Ende zu betreiben.

Schaden von anderen Gläubigern abwenden

Ist das schlechte Zahlungsverhalten eines Schuldners bei der SCHUFA aktenkundig, können künftige Vertragspartner auf verlässliche und aktuelle Bonitätsdaten zurückgreifen. Dies lässt sich aber nur über die konsequente Einmeldung erreichen. Wenn hier der letzte Schritt gegangen wird, lässt sich der potenzielle Schaden, der von Kunden mit schlechter Zahlungsmoral ausgeht, minimieren. Die Einschränkung des finanziellen Handlungsspielraums für solche Kunden über eine berechtigterweise negative Bonitätsauskunft, bedeutet einen effektiven Schutz für weitere Gläubiger. Entsprechende Kunden verfügen dann nicht mehr über die nötige Bonität, um beispielsweise Einkäufe zu tätigen, die über ihr Handgeld hinausgehen. Damit kommen Verträge, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht bezahlt würden, erst gar nicht zu Stande.

Ein wichtiges Signal an den Markt

Titel einzumelden hat enorme Strahlkraft für den gesamten Markt. Wenn private und gewerbliche Gläubiger sich geschlossen für eine Einmeldung von Titeln bei der SCHUFA entscheiden, werden die Konsequenzen miserablen Zahlungsverhaltens für Schuldner überdeutlich. Und das kann eine Verhaltenskorrektur zur Folge haben. Dann wird nur noch das gekauft bzw. finanziert, was man sich auch tatsächlich leisten kann. Dadurch wird der Entstehung von Schulden präventiv begegnet und der Markt passt sich den Bedürfnissen der Konsumgemeinschaft an.

Insofern kann die Einmeldung von Titeln auch einen Schutz von Schuldnern vor sich selbst mit sich bringen. Denn auch, wenn es viele Schuldner nicht wahrhaben wollen: Irgendwann müssen offene Rechnungen doch bezahlt werden.

Den eigenen Anspruch erfüllen

Eine Einmeldung erfolgt freilich nicht im luftleeren Raum. Sie markiert vielmehr den vorläufigen Endpunkt einer längeren Forderungsgeschichte. Nach dem Zahlungsausfall wurde ggf. ein innerbetriebliches Mahnwesen durchgeführt, die Angelegenheit wurde vielleicht an einen Inkassodienstleister übergeben und schließlich fiel die Entscheidung, ins gerichtliche Mahnverfahren einzusteigen. Bis überhaupt ein Titel zum Einmelden vorliegt, hat der gesamte Forderungsausfall eine eigene Historie. Wer seine berechtigte Forderung und sein Interesse an der Bezahlung der angefallenen Kosten bis hierhin verfolgt hat, ist gut beraten auch die Einmeldung durchzuführen. Abseits vom Schutz anderer Gläubiger und einer Neuordnung marktwirtschaftlicher Verhältnisse ist es hier vor allem der eigene Anspruch an moralisches (Zahlungs)verhalten, dem man als Gläubiger gerecht werden will.

Fazit

Viele Gründe sprechen für die Einmeldung von Titeln. Damit hier der gesetzliche Rahmen eingehalten wird, lohnt die Zusammenarbeit mit einem professionellen Dienstleister für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Dann werden alle Anforderungen korrekt erfüllt und die Forderung liegt in fachkundiger Hand.

Veröffentlicht unter gerichtliches Mahnverfahren
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2 Kommentare auf “Titel bei der SCHUFA einmelden!
  1. Stephan sagt:

    Sind bei einer Meldung an die Schufa von datenschutzrechtliche Beschränkungen zu beachten?
    Muss eine mögliche Meldung bei Zahlungsausfall bereits im (Kauf- oder Miet-)Vertrag angedroht/ erwähnt werden?

    ps: Ein Lob für den sehr informativen Blog

    • Hallo Stephan,

      ja, für die SCHUFA Meldung gelten datenschutzrechtliche Leitlinien, die im §28a BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) festgeschrieben sind. Demnach muss eine mögliche Meldung bei der SCHUFA (oder anderen Auskunfteien) nicht im Kaufvertrag erwähnt werden, denn bei Vertragsschluss geht man ja in der Regel davon aus, dass alles glatt läuft.

      Vorgerichtlich gelten lt. Gesetz bspw. die Bedingungen, wie sie unter Nr.4 (a-d) erörtert sind, für die Titeleinmeldung sind die Bedingungen unter Nr. 1 relevant.

      Beste Grüße,

      Ihr mahnbescheide.de Team

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