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Titel sichern dreifach ab!

Offene Forderungen zu titulieren ist immer sinnvoll. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) ganz deutlich. Die Titulierung einer Forderung hemmt nicht nur die Verjährung und ermöglicht 30 Jahre lang Vollstreckungsmaßnahmen. Sie beugt auch einer Rechtsverwirkung auf Forderungsrealisierung vor.

Veröffentlicht unter gerichtliches Mahnverfahren