Gerichtskostentabelle – Zentrales Tool im GMV

Gerichtskostentabelle

Welche Kosten entstehen im gerichtlichen Mahnverfahren wofür? Diese Frage ist von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, den Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren kostenseitig zu rechtfertigen. Und auch für die Planung des Aufwandes, den die Verfolgung einer offenen Forderungsangelegenheit nach Erwirkung des Vollstreckungsbescheides unter Umständen bedeuten kann, sind die Kosten ein maßgeblicher Faktor. Grundsätzlich stehen sämtliche Kosten in der sog. Gerichtskostentabelle. Wie diese Tabelle zu lesen ist, zeigen wir exemplarisch in diesem Blogbeitrag.

Grundsätzlich hängen die Gerichtskosten lt. Gerichtskostentabelle von der Forderungshöhe ab. Ganz so einfach ist die Lesart für die deutsche Gerichtskostentabelle jedoch nicht, weil außerdem noch Parameter wie die gerichtliche Instanz, der Gebührensatz, die Über- oder Unterschreitung von Höchst- und Mindestgrenzen sowie eventuelle Kosten für den professionellen Antrag auf Mahnbescheid hinzukommen.

Außerdem regelt die Gerichtskostentabelle ja nicht nur die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren, sondern eben sämtliche Gerichtskosten, die infrage kommen können. Also beispielsweise Anwaltsgebühren oder Auslagenpauschalen.

Richtig verstehen

Um die Gerichtskostentabelle richtig Gerichtskostentabellezu verstehen, muss man sich schon mit ihr beschäftigen und auch durchblicken, wann und wofür Sonderregelungen gelten. So kostete z. B. der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bis zum 31.07.2013 23,00 Euro. Seither ist jedoch die Untergrenze angehoben worden und der Forderungshöhenintervall ist von 1-500 Euro auf 1-1.000 Euro gewachsen. Das hat zur Folge, dass eine Mahnantragskostenstufe herausfällt und der Antrag auf Mahnbescheid lt. Gerichtskostentabelle im ersten Intervall nun 32,00 Euro kostet und damit 9,00 Euro teurer ist als vor dem Stichtag.

Noch etwas komplexer wird die Gerichtskostentabelle, wenn man sich das zugehörige Gesetz, §34 GKG, ansieht. Hier ist nämlich bei einem Streitwert bis 500 Euro, also für das Anwendungsbeispiel des gerichtlichen Mahnverfahrens die Forderungshöhe, von 35,00 Euro die Rede. Dieser Betrag und diese Regelung wiederum gilt zwar, jedoch im Querschnitt über alle Gerichtskostenarten und wird als einfache (1,0) Gebühr entsprechend dem geltenden Gebührensatz angegeben. Die Frage ist also, warum kostet der Antrag auf Mahnbescheid bei bis zu 500 Euro Forderungshöhe dann nicht 35,00, sondern nur 32,00 Euro?

Und die Antwort lautet: Weil es sich so aus der Gerichtskostentabelle ergibt. Hier heißt es der Mindestbetrag einer Gerichtsgebühr im Mahnverfahren beläuft sich […] auf 32,00 Euro.. Damit ist das Ausgangsgesetz durch die Sonderregelung im gerichtlichen Mahnverfahren ergänzt, und es gilt die entsprechende Anmerkung.

Exkurs Gebührensätze

Gerichtskostentabelle

Die Gebührensätze lt. Gerichtskostentabelle reichen von einer 0,3-fachen Gebühr (13,50 Euro) bis zu einer 3,5-fachen Gebühr (157,00 Euro) in der ersten Instanz. Gemeint sind damit Anwaltsgebühren, die aber für Gläubiger nur dann fällig werden, wenn der Antrag auf Mahnbescheid über einen Rechtsanwalt gestellt wird. Dieser ist gesetzlich verpflichtet seine Gebühren geltend zu machen, entsprechend der Gerichtskostentabelle abzurechnen und als Verzugssachen im Mahnantrag mit anzugeben.

Fazit

Dieser kleine Ausflug in die Welt der Gerichtsgebühren, Gebührensätze, Kostenarten und gerichtlichen Instanzen zeigt, welch komplexes System hinter der Gerichtskostentabelle steht. Heruntergebrochen auf den Anwendungsfall im gerichtlichen Mahnverfahren lässt sich aber eines festhalten: Je höher der Streitwert, desto höher die Gerichtskosten.

Veröffentlicht unter gerichtliches Mahnverfahren
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