Titulierung – Wege zum Erfolg

Neben der Realisierung ist die Forderungsabsicherung via Titulierung das zweite große Ziel im gerichtlichen Mahnverfahren. Denn das bedeutet, dass eine Forderung für 30 Jahre abgesichert ist und sich für den Gläubiger das gesamte Instrumentarium der Zwangsvollstreckung eröffnet. Wie Gläubiger zu einem Titel kommen, welche Arten von Titeln es gibt und welche Strategien sich in der Realisierung anbieten, erklären wir in diesem Blog.

Notarielle Urkunde zur Titulierung

Woher kommt der Titel – und was ist das überhaupt?

Ein Titel ist grundsätzlich ein gerichtliches Dokument, in dem steht, dass eine Partei einer anderen einen bestimmten Geldbetrag schuldet und verpflichtet ist, diesen Betrag zu bezahlen. Nun kann es, nachdem ein Titel erwirkt wurde, entweder so kommen, dass die Schuldnerpartei zahlt und die Sache damit vom Tisch ist, oder die Schuldnerseite zahlt eben nicht und muss dann über die Zwangsvollstreckung zur Zahlung bewegt werden.

Damit ist geklärt, was ein Titel ist, woher er kommt, ist aber noch offen. Wege zum Titel gibt es mehrere, so lassen sich grundsätzlich fünf verschiedenen Arten von Titeln unterscheiden, nämlich:

  1. Gerichtsurteile, die herauskommen, wenn in Klageverfahren entschieden wird
  2. Kostenfestsetzungsbeschlüsse, in denen bspw. Verfahrenskosten festgesetzt werden
  3. Vollstreckungsbescheide, die als Teil 2 im gerichtlichen Mahnverfahren beantragt werden
  4. gerichtliche Vergleiche, wenn in Klageverfahren nicht geurteilt, sondern sich verglichen wird
  5. gerichtliche oder notarielle Urkunden, wenn Willensbekundungen notariell beglaubigt werden

Gleich, auf welchem Wege ein Titel erwirkt wurde, eines haben alle Titel gemeinsam: Sie lassen sich über die Zwangsvollstreckung beitreiben! Und genau das ist auch der entscheidende Mehrwert einer Titulierung.

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung bedeutet, dass Gläubiger (Titelinhaber) die staatliche Macht zur Durchsetzung ihrer Ansprüche nutzen dürfen und zwar – daher der Name – tatsächlich auch zwangsweise, also gegen den Willen des Schuldners. Diese Rechtsdurchsetzung kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen, bspw. durch unterschiedliche Pfändungsmaßnahmen über den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) oder vermittels eines Auftrages an den Gerichtsvollzieher.

Dabei richten sich Pfändungen (Lohn-, Konto-, Steuer- oder Kautionspfändungen) gegen sog. Drittschuldner, die Vermögenswerte des Schuldners verwalten. Also bspw. Löhne, Kontoguthaben, Steuerrückzahlungsansprüche oder Mietkautionen. Mit dem Gerichtsvollzieherauftrag wendet man sich in der Zwangsvollstreckung dagegen direkt an Schuldner und lässt eine Sach- oder Taschenpfändung durchführen, verpflichtet den Schuldner zur Abgabe einer Vermögensauskunft oder lässt Ihn mittels Haftbefehl verhaften.

Bonitätsmonitoring

Grundlage für die richtige Strategie in der Zwangsvollstreckung ist ein Lückenloses Bonitätsmonitoring. Damit lässt sich die Vermögenssituation des Schuldners nachvollziehen und die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit durchführen.

Veröffentlicht unter Titelüberwachung
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2 Kommentare auf “Titulierung – Wege zum Erfolg
  1. Wolfgang Otten sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wenn ich einen Titel habe, wie kann ich herausfinden, ob und bei welchem Kreditinstitut der Schuldner eine Bankverbindung hat ?
    MfG
    Wolfgang Otten

    • Hallo Herr Otten,
      für die Ermittlung der Bank des Titelschuldners haben Sie zwei Möglichkeiten:

      Entweder beauftragen Sie einen Gerichtsvollzieher bspw. mit der Abnahme einer Vermögensauskunft, dann ist der Schuldner verpflichtet, seine aktuelle Bankverbindung anzugeben. Oder Sie spekulieren auf eine Kontopfändung, dann kann der Gerichtsvollzieher mit der Ermittlung der Bankverbindung beauftragt werden und wird hier im Zweifel eine Anfrage über das Zentralamt für Steuern laufen lassen.
      Wenn Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer titulierten Forderung in Anspruch nehmen möchten, dürfen wir Sie an PNO inkasso (https://www.pno-inkasso.de/) verweisen.
      Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben.

      Beste Grüße,
      Ihr mahnbescheide.de Team

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