Mahngericht Uelzen

Das zentrale Mahngericht für Niedersachsen ist am Amtsgericht Uelzen ansässig. Im Gegensatz zu anderen Konstellationen gilt hier tatsächlich: ein Bundesland – ein Mahngericht. Dabei hat die Zuständigkeit mit den geographischen Landesgrenzen gar nichts zu tun. Wie sie sich ergibt und welche Aufgaben das Mahngericht Uelzen wahrnimmt, zeigen wir in diesem Blogbeitrag.

Mahngericht Uelzen

Aufgaben

Die zentrale Aufgabe des Uelzener Mahngerichtes ist die Bearbeitung von Mahnanträgen. Wenn also ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides eingeht, wird dieser durch einen Rechtspfleger auf formale Richtigkeit geprüft. Anschließend wird entweder der Mahnbescheid gegen den Schuldner (Antragsgegner) erlassen, oder, wenn der Rechtspfleger Monierungen am Mahnantrag geltend macht, geht der Antrag zur Bereinigung zurück an den Gläubiger (Antragsgegner). Dann hat dieser die Chance, den Antrag erneut einzureichen, und der Prozess beginnt von neuem.

Mahngericht Uelzen

Nach Erlass des Mahnbescheides geht dieser dem Schuldner in amtlicher Zustellung zu, und er hat 14 Tage Zeit, Widerspruch dagegen einzulegen oder seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Geschieht nichts von beiden kann nach Ablauf der Widerspruchsfrist Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt werden. Auch dieser wird dem Schuldner zugestellt und er gibt wiederum eine 14-tägige Einspruchsfrist. Ist diese verstrichen, ohne das eine Reaktion von Schuldnerseite erfolgt ist, gilt der sog. Titel als erwirkt und die Forderung ist für 30 Jahre abgesichert. Genauso lange sind dann Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner möglich.

Das formale gerichtliche Mahnverfahren unterscheidet sich also am Mahngericht Uelzen nicht vom Mahnverfahren, wie es im Rest Deutschlands durchgeführt wird. Kein Wunder, denn das gerichtliche Mahnverfahren ist eine gesetzlich geregelte Standardprozedur. Entsprechend ist es bundesweit einheitlich.

Zuständigkeit

An welches Mahngericht man sich als Gläubiger wenden muss, wenn man ins gerichtliche Mahnverfahren einsteigen will, richtet sich nach dem Wohn- bzw. Geschäftssitz, an dem man gemeldet ist. Dieser Ort liegt automatisch einem bestimmten Gerichtsbezirk, der wiederum zu einem bestimmten Oberlandesgerichtsbezirk gehört. Die Mahngerichte sind dann für bestimmte Oberlandesgerichtsbezirke zuständig, und so ergibt sich die mahngerichtliche Zuständigkeit ganz automatisch aus den Gerichtsbezirken.

Niedersachsen verfügt über insgesamt drei solcher Oberlandesgerichtsbezirke:

  • Celle
  • Oldenburg
  • Braunschweig

Innerhalb dieser drei OLG-Bezirke liegen rund 11 Landesgerichtsbezirke, die wiederum rund 80 Amtsgerichte beherbergen, darunter auch das Amtsgericht Uelzen im Landgerichtsbezirk Lüneburg und im OGL Bezirk Celle. Diesem Gericht ist als separate Instanz das zentrale Mahngericht des Landes Niedersachen angegliedert. Es kümmert sich ausschließlich um Bearbeitung von Mahnanträgen und hat mit den sonstigen Aufgaben des Amtsgerichtes nichts zu tun.

Mahngericht Uelzen

Ein Mahngericht – Ein Bundesland?

Wie viele Mahngerichte ein Bundesland hat, richtet sich nach der Einwohnerzahl und damit nach der Anzahl der zu erwartenden gerichtlichen Mahnverfahren. Einwohnerschwache Bundesländer teilen sich daher beispielsweise ein gemeinsames Mahngericht. Beispielsweise Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Einwohnerstarke Bundesländer, wie Nordrhein-Westfahlen haben dagegen gleich zwei unterschiedliche Mahngerichte, da ein Mahngericht allein mit der Anzahl der Mahnanträge überfordert wäre.

In Niedersachen, dem mit knapp 8 Mio. viertgrößten Bundeland nach Einwohnern, genügt offenbar ein einzelnes Gericht. Mit dem Mahngericht Uelzen ist diese zentrale Instanz geschaffen.

Fazit

Wer in Niedersachsen lebt, kommt bei seinem Mahnantrag um das Mahngericht Uelzen nicht herum. Das gerichtliche Mahnverfahren selbst funktioniert dabei einheitlich und identisch.

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