Mahngericht Stuttgart

Das Mahngericht Stuttgart ist am Amtsgericht Stuttgart ansässig. Als zentrales Mahngericht des Landes Baden-Württemberg ist es für die Bearbeitung sämtlicher Mahnanträge zuständig, die in den baden-württembergischen Gerichtsbezirken beantragt werden. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, wie das Mahngericht Stuttgart arbeitet und für wen es infrage kommt.

Mahngericht Stuttgart

Wer einen Antrag auf Mahnbescheid stellen möchte und seinen Geschäfts- oder Wohnsitz in Baden-Württemberg hat, muss diesen Antrag beim zentralen Mahngericht in Stuttgart stellen. Egal, ob er in Konstanz, Freiburg oder Mannheim zu Hause ist. Die Zuständigkeit ergibt sich – wie bei allen der insgesamt 12 deutschen Mahngerichte – aus der Zugehörigkeit der Gerichtsbezirke zu Oberlandesgerichtsbezirken. Für Baden-Württemberg sind das der Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe und der Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart. Und weil es für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe kein separates Mahngericht gibt (und auch keines braucht), ist das Mahngericht Stuttgart für alle gerichtlichen Mahnverfahren aus ganz Baden-Württemberg die richtige Adresse.

Leistung

Mahngericht Stuttgart

Die zentrale Leistung des Mahngerichts Stuttgart ist die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das bedeutet, eingehende Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides werden durch Rechtspfleger auf ihre formale Richtigkeit hin geprüft. Sind sie einwandfrei, ergeht ein Mahnbescheid und wird der Schuldnerpartei bzw. im gerichtlichen Jargon dem Antragsgegner, in förmlicher Zustellung zugestellt. Daraufhin haben Schuldner 14 Tage Zeit, dem Mahnbescheid zu widersprechen, oder zu zahlen.

Die zweite Stufe im gerichtlichen Mahnverfahren ist der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Auch dieser geht dem Schuldner zu, und er hat wiederum 14 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen bzw. seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Reagiert der Schuldner nicht, gilt der sog. Titel als erwirkt und die Forderung ist für 30 Jahre abgesichert.

Fazit

Die Leistungen der Mahngerichte sind deutschlandweit identisch, und auch das gerichtliche Mahnverfahren hat dieselbe Bedeutung – bundesweit. Die Unterscheide ergeben sich jedoch aus der geografischen Zuständigkeit: Für Baden-Württemberg das Mahngericht Stuttgart.

Veröffentlicht unter gerichtliches Mahnverfahren
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4 Kommentare auf “Mahngericht Stuttgart
  1. Herr S. sagt:

    Der Gläubiger muss immer zuerst nochmals Geld ausgeben für das Gericht. Erst durch dessen Ermittlung erfährt er zB von der tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit und bleibt auf seinen Kosten sitzen. Kann er vorher sich schon erkundigen, ob der Schuldner evtl. schon aktenkundig ist ?

    • Hallo Herr S.,

      grundsätzlich stimmt das, ja. Die Gerichte arbeiten nicht kostenlos und die anfallenen Gerichtskosten gehen zunächst zulasten der Gläubigerseite. Jedoch stehen diese Aufwendungen dem Gläubiger als sog. Verzugsschaden vom Schuldner wieder zu. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte bevor überhaupt ein Vertrag geschlossen wird, eine Bonitätsprüfung seines Gegenübers durchführen. Damit liegt dessen Finanzszatus offen, bevor es zu eventuellen Zahlungsstörungen kommt.

      Wir hoffen, Ihnen ist damit geholfen!

  2. Gerhard Vogt sagt:

    Hallo
    Eine Bonitätsprüfung ist ja wohl hilfreich in den Zeitraum der
    Prüfung.Jedocvh sieht die Realität bei vielen Fällen anders aus.
    Aus Erfahrung ist zu berichten,nach ca 2 Tagen nach der Prüfung
    ist plötzlich nichts mehr vorhanden und somit bleibt unsereins
    auf den Kosten sitzen.Da hilft auch kein Titel mit 30 Jahren.
    Wo angeblich nichts ist,dort können sie tief in die Tasche greifen,aber holen nichts ans Tageslicht.

    • Hallo Herr Vogt,

      da haben Sie nicht unrecht: Die Realisierungsarbeit ist nachgerichtlich häufig langwierig. Die Titulierung lohnt sich aber trotzdem, weil Sie die Forderung absichern und sich Ihre Zugriffsmöglichkeiten damit erhalten. Sie lassen sich die Butter nicht vom Brot nehmen, und auch das ist eine wertvolle Leistung im gerichtlichen Mahnverfahren.

      freundliche Grüße,

      Ihr mahnbescheide.de-Team

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