Mahngericht Hagen

Das Mahngericht Hagen ist das zweite zentrale Mahngericht des Landes Nordrhein-Westfalen. Denn das einwohnerstärkste Bundesland hat als einziges in Deutschland gleich zwei Mahngerichte: in Euskirchen und in Hagen. Wie sich dieses Kuriosum in der mahngerichtlichen Zuständigkeit erklären lässt, und was das Mahngericht Hagen leistet, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Ortsschild von Hagen, wo das Mahngericht Hagen ansässig ist

Zuständigkeit

Wo man seinen Mahnbescheid beantragt, hängt immer davon ab, wo man gemeldet ist bzw. wo man seinen Firmensitz hat. Dieser Ort liegt immer in einem Gerichtsbezirk (Amtsgerichtsebene). Der Gerichtsbezirk wiederum liegt in einem Landgerichtsbezirk (Landgerichtsebene), und die Landgerichte sind in einem Oberlandesgericht zusammengefasst, das dann für den entsprechenden Oberlandgerichtsbezirk (OLG-Bezirk) zuständig ist (Oberlandgerichtsebene). Genauso ist es mit den Mahngerichten: Räumlich an ein bestimmtes Amtsgericht angegliedert, sind sie für einen oder mehrere Oberlandesgerichtsbezirke und damit logischerweise auch für die entsprechenden Landgerichts- und Gerichtsbezirke zuständig.

Die Besonderheit in NRW

Das Besondere an NRW ist, dass es gleich zwei Mahngerichte gibt, nämlich eines am Amtsgericht Euskirchen und eines am Amtsgericht Hagen. Erstes ist dabei für den OLG-Bezirk Köln zuständig. Am Mahngericht Hagen sind dagegen die folgenden OLG-Bezirke und Landgerichtsbezirke zusammengefasst:

  • das OLG Hamm mit den Landgerichten:
    • Arnsberg
    • Bielefeld
    • Bochum
    • Detmold
    • Dortmund
    • Essen
    • Hagen
    • Münster
    • Paderborn
    • Siegen
  • das OLG Düsseldorf mit den Landgerichten
    • Duisburg
    • Kleve
    • Krefeld
    • Mönchengladbach
    • Wuppertal

Einwohnerzahlen und Mahngerichte

Dass ausgerechnet NRW zwei Mahngerichte hat, liegt ganz pragmatisch an der Einwohnerzahl. Denn mit 17,6 Mio. Einwohnern ist NRW das einwohnerstärkste Bundesland, und zwar mit einigem Abstand: Bayern auf Platz zwei hat beinahe ein Drittel weniger Einwohner und daher auch nur ein einziges Mahngericht in Coburg. Dem gegenüber stehen einwohnerschwache Bundesländer wie Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, die sich zu Dritt das Mahngericht in Aschersleben teilen, zusammengenommen aber auch auf nur knapp über 8 Mio. Einwohner kommen. Der statistische Abgleich zeigt, dass sich die mahngerichtliche Zuständigkeit streng nach den tatsächlichen örtlichen Begebenheiten und natürlich dem Bedarf richtet. Je mehr Einwohner, desto größer das Potenzial für Anträge auf Mahnbescheid, desto mehr Personal brauchen die Mahngerichte zur Bewältigung. Und im Fall von NRW ist das Potenzial so groß, dass ein Mahngericht allein überfordert wäre.

Der Rathausplatz in Hagen. wo das Mahngericht Hagen sitzt

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist in Deutschland ein rechtsstaatliches Standardverfahren und läuft entsprechend bundesweit einheitlich ab: Eingeleitet wird es über den Antrag auf Mahnbescheid beim jeweiligen Mahngericht. Dieser Antrag wird dann durch den zuständigen Rechtspfleger auf formale Richtigkeit geprüft, anschließend wird der Mahnbescheid erlassen. Wenn der Rechtspfleger Monierungen am Mahnantrag geltend macht, muss der Mahnantrag korrigiert und erneut eingereicht werden.

Nachdem der Mahnbescheid erlassen wurde, geht er dem Schuldner (dann Antragsgegner) in amtlicher Zustellung zu und die Gegenseite hat 14 Tage Zeit, Widerspruch einzulegen. Danach kann die Gläubigerseite die zweite Stufe im gerichtlichen Mahnverfahren „zünden“ und den Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch dieser geht dem Schuldner zu, und wiederum beginnt eine 14-tägige Einspruchsfrist zu laufen. Nach Ablauf dieser Frist ist der sog. Titelerwirkt, und die Forderung ist für 30 Jahre abgesichert. Zugleich eröffnet sich die Instrumentarium der nachgerichtlichen Zwangsvollstreckung mit Pfändungsmöglichkeiten, Gerichtsvollzieheraufträgen und Haftbefehlen gegen den Schuldner.

Fazit

Wer aus einem der beiden OLG-Bezirke Hamm oder Düsseldorf kommt, ist mit seinem Mahnantrag beim Mahngericht Hagen richtig. Das gerichtliche Mahnverfahren selbst verläuft dabei standardmäßig und bundesweit einheitlich!

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