Mahngericht Aschersleben

Gleich für drei der fünf „neuen“ Bundesländer ist das zentrale Mahngericht Aschersleben zuständig. Wer aus Sachsen, Thüringen oder Sachsen-Anhalt kommt, steigt über das Mahngericht in Aschersleben ins gerichtliche Mahnverfahren ein. Wie sich die Drei-Länder-Zuständigkeit ergibt, und wie das gerichtliche Mahnverfahren am Ascherslebener Mahngericht funktioniert, erklären wir in diesem Blog.

Ortsschild von Aschersleben

Zuständigkeit

Der Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren funktioniert dabei immer gleich und bundesweit einheitlich: Über den Antrag auf Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht. Und welches Mahngericht das genau ist, ergibt sich aus dem Wohnort bzw. dem Geschäftssitz des Antragsstellers. Für Mahnanträge aus den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist das Mahngericht Aschersleben in Sachsen-Anhalt. Das Gericht selbst ist dabei eine rein organisatorische Einheit und in den Räumlichkeiten des Amtsgerichts Aschersleben untergebracht.

Dass am Mahngericht Aschersleben gleich drei Bundesländer auf einmal zusammengefasst sind, hängt mit der Bevölkerungsdichte zusammen. Die mahngerichtliche Zuständigkeit richtet sich nämlich nicht nach den Ländergrenzen, sondern nach den Gerichts- und Oberlandesgerichtsbezirken. Für die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind das folgende:

  • Das Thüringer Oberlandesgericht (Thüringen) mit den Gerichten
    • Erfurt
    • Gera
    • Meiningen
    • Mühlhausen
  • Das Oberlandesgericht Dresden (Sachsen) mit den Gerichten
    • Bautzen
    • Chemnitz
    • Dresden
    • Görlitz
    • Leipzig
    • Zwickau
  • Das Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) mit den Gerichten
    • Dessau-Roßlau
    • Halle
    • Magdeburg
    • Stendal

Jeder Einwohner, der in einem dieser Gerichtsbezirke lebt, richtet seine Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides an das Mahngericht Aschersleben. Diese einzigartige Ballung einer Zuständigkeit, die gleich drei komplette Bundesländer umfasst, hängt mit der Einwohneranzahl zusammen. In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zusammen wohnen rund 8,5 Mio. Menschen. Damit ist die potenzielle Anzahl eingehender Mahnanträge gedeckelt und kann von einem Mahngericht allein gestemmt werden.

Mahngerichte mit Mehrfachzuständigkeit

In Sachen Mehrfachzuständigkeit ist das Mahngericht Aschersleben mit drei unterschiedlichen Bundesländern tatsächlich Spitzenreiter. Ansonsten kommt eine Zusammenfassung in Deutschland noch insgesamt drei Mal vor. So ist das Mahngericht Hamburg Mitte zuständig für die Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, das Mahngericht in Mayen zeichnet sich für Rheinland-Pfalz und das Saarland verantwortlich und am zentralen Mahngericht Wedding gehen alle Mahnanträge aus Berlin und Brandenburg ein. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es dafür gleich zwei Mahngerichte, nämlich am Amtsgericht Euskirchen und am Amtsgericht Hagen.

Aschersleben auf der Landkarte

Ablauf

Der Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens in Deutschland ist ein rechtsstaatliches Standardprozedere. Es wird über den Antrag auf Mahnbescheid angestoßen, der dann von einem Gerichtsbeamten, dem sog. Rechtspfleger, geprüft wird. Darauf folgt entweder die Monierung und die erneute Einreichung der korrigieren Antragsfassung oder der tatsächliche Erlass des Mahnbescheides. Dieser Mahnbescheid geht dann dem Schuldner, der dann Antragsgegner heißt, in förmlicher Zustellung zu. Danach läuft eine 14-tägige Widerspruchsfrist. Verstreicht diese, wird der Vollstreckungsbescheid beantragt und erlassen; er geht dem Schuldner ebenfalls zu – wieder mit einer Einspruchsfrist von 14 Tagen. Der unwidersprochene Vollstreckungsbescheid ist sodann der Titel, der die Forderung automatisch für 30 Jahre absichert und verschiedene Vollstreckungsmöglichkeiten eröffnet.

Fazit

Die dreifache Zuständigkeit am Mahngericht Aschersleben ist ein deutschlandweites Unikum und hängt mit der Bevölkerungsdichte in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt zusammen. Das gerichtliche Mahnverfahren ist und bleibt eine verlässliche Standardprozedur, auf die im gesamten Bundegebiet Verlass ist.

Veröffentlicht unter gerichtliches Mahnverfahren
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (No Ratings Yet)
Loading...

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*