Mahnbescheid ausfüllen: den Vordruck verstehen

Genaugenommen ist es gar nicht der Mahnbescheid, der ausgefüllt wird, sondern der Antrag auf Mahnbescheid. Unterm Strich läuft es aber aufs Gleiche hinaus, denn die Angaben, die Gläubiger im Mahnantrag machen, tauchen hinterher im Mahnbescheid auf. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, wie der Antrag auf Mahnbescheid strukturiert ist, und worauf es beim Mahnbescheid Ausfüllen unbedingt ankommt.

Wie kompliziert ist das Mahnbescheid ausfüllen?

Sinn und Zweck des Ganzen ist dabei die Erwirkung eines Mahnbescheides bzw. der Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren. Um das gerichtliche Mahnverfahren zu „starten“, führt kein Weg um den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, so der ganz korrekte Name, herum.

Die Struktur

Der Mahnantrag ist klar strukturiert. Das soll das Mahnbescheid Ausfüllen erleichtern. Jedoch gilt: Bevor die einzelnen Felder ausgefüllt werden, lohnt es, sich einen Überblick zu verschaffen! So ist der Mahnantrag grundsätzlich aufgeteilt in die vier Großbereiche:

  1. Antragsteller
  2. Antragsgegner
  3. Bezeichnung des Anspruches
  4. Prozessbevollmächtigter des Antragstellers

Jeder dieser vier Einzelbereiche ist dann weiter unterteilt in Kategorien wie „Nur Firma, juristische Person u. dgl. als Antragsteller“, „weitere Antragsgegner“ oder „laufende bzw. ausgerechnete Zinsen“. Hier zeigt sich: Während das Ausfüllen der Antragsteller- und Antragsgegnerdaten am Ende nur bedeutet, die eigenen Gläubigerdaten und die Daten des Schuldners korrekt einzugeben, ist bei der Bezeichnung des Anspruches doch etwas mehr Fachkompetenz gefragt.

Fachwissen

Das fängt schon bei der Katalognummer der Hauptforderung an. Denn beim Mahnbescheid Ausfüllen geht es insbesondere um korrekte Bezeichnungen. So hat der Gesetzgeber jeder Hauptforderungsart, also bspw. „Kaufvertrag“, „Lagerkosten“, „Warenlieferung“, usw. eine eigene zweistellige Katalognummer zugeordnet, die im Mahnantrag genannt werden muss. In der zweiten Spalte geht es um die Frage, wie genau der Anspruch der Gegenseite mitgeteilt wurde, in der dritten um die Rechnungsnummer, in der vierten um das Rechnungsdatum und so weiter und so fort.

Komplizierter wird es beim Thema Zinsen, denn für alle offenen Forderungen laufen sog. Verzugszinsen. Wie hoch diese Zinsen sind, hängt wiederum davon ab, ob der Antragsgegner eine natürliche oder eine juristische Person ist, und auch bei den Themen Auslagen und Andere Nebenforderungen kommt es auf korrekte, gesetzeskonforme Angaben an.

Prozessbevollmächtigter

Beim vierten Großbereich geht es um Angaben zum Prozessbevollmächtigten. Wenn also ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei mit der Antragstellung betraut ist, werden hier die entsprechenden Angaben gemacht. Der Vorteil dieser Variante für Gläubiger liegt dabei auf der Hand: ein Experte übernimmt das Mahnbescheid Ausfüllen. Dadurch wird die Fehleranfälligkeit minimiert und das gerichtliche Mahnverfahren wird erfolgreich eingeleitet.

den Mahnbescheid ausfüllen lassen

Zuletzt kommt es auch noch darauf an, dass der Mahnantrag ans richtige Mahngericht geht. Denn nur dann wird er überhaupt bearbeitet, der Mahnbescheid erlassen und das gerichtliche Mahnverfahren funktioniert, wie es soll.

Warum das Ganze?

Dass das Mahnbescheid Ausfüllen vergleichsweise kompliziert ist, hat mehrere Gründe:

  1. muss ein einziger standardisierter Antrag allen denkbaren Konstellationen von Forderungsangelegenheiten gerecht werden
  2. geht es bei Formularen immer darum, Bearbeitungsabläufe zu straffen; die Rechtspfleger, die die Anträge auf den Schreibtisch bekommen, sollen also zügig entscheiden können, ob alle Angaben korrekt sind und dann den Mahnbescheid erlassen
  3. soll es bei der Mahnantragstellung fair zugehen, sprich die Schuldnerseite soll nicht benachteiligt werden, daher braucht es ein sinnvolles Formular, das die gesetzliche Grundlage des gerichtlichen Mahnverfahrens in eine praktisch anwendbare Form gießt

Fazit

Den Mahnbescheid ausfüllen kann – je nach Sachlage – ganz einfach, aber auch verhältnismäßig kompliziert sein. Und Formfehler bedeuten eine Monierung und erfordern eine Korrektur. Wer beim Mahnantrag auf Nummer sicher gehen will, ist daher gut beraten, die Sache von einem Profi durchführen zu lassen.

Veröffentlicht unter Mahnantragsstellung
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4 Kommentare auf “Mahnbescheid ausfüllen: den Vordruck verstehen
  1. Hermann-Josef Borsbach sagt:

    Wenn das alles so einfach u. klar ist, dann verstehe ich nicht, warum dann die Anträge auf Mahnbescheide, die man Ihnen übergibt, alle moniert werden….?
    Hatte Ihnen vor Wochen 2 Fälle übergeben u. beide wurden moniert und es sieht so aus, als würden Sie die Vorgänge garnicht mehr weiter bearbeiten. Bin ich bei Ihnen noch richtig aufgehoben?

    • Hallo Herr Borsbach,
      selbstverständlich sind Sie bei uns richtig aufgehoben! Sie haben aber trotzdem nicht Unrecht, denn der Mahnbescheidsantrag und vor allem die Kommunikation mit den zuständigen Mahngerichten und den einzelnen Rechtspflegern ist in der Tat manchmal doch eine gewisse Herausforderung. Aber genau dafür sind wir am Ende da: Wir übernehmen ganz genau das für Sie, damit Sie es eben nicht selbst tun müssen.
      Wenn es teilweise zu Wartezeiten kommt, ist das übrigens absolut normal, denn jeder Mahnantrag wird individuell geprüft, sodass es immer vom Antragsaufkommen und dem einzelnen Rechtspfleger abhängt, wie schnell es in einer Sache vorwärts geht.
      Wir hoffen, Sie können mit dieser Antwort etwas anfangen. Bei weiteren Fragen kommen Sie gern auf uns zu!

      Ihr Team von mahnbescheide.de

  2. M.Wengrzik sagt:

    Rechtsform:
    eingetragener Verein
    diese Rechtsform ist nicht mehr vorhanden
    Im Dezember 2017 konnte ich diese Rechtsform noch auswählen
    was gebe ich jetzt ein

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