Gerichtskostengesetz: Wie funktioniert das GKG?

Grundlage für alle Kosten, die bei deutschen Gerichten anfallen, ist das Gerichtskostengesetz (GKG). Damit regelt das Gesetz unter anderem auch die Kosten, die für dem Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren bzw. den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides anfallen. Was genau es mit dem Gerichtskostengesetz auf sich hat, und welche Rolle es im gerichtlichen Mahnverfahren spielt, zeigen wir in diesem Blogbeitrag.

Das Gerichtskostengesetz regelt, welche gerichtliche Leistung wie viel kosten darf

Der erste Berührungspunkt mit dem Gerichtskostengesetz ergibt sich dabei direkt beim Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren. Denn auch die Kosten für den Mahnbescheid sind im GKG verbindlich geregelt. Ausschlaggebend ist hier der sog. Streitwert, sprich die Höhe der offenen Forderung. Anhand dieses Wertes lassen sich dann in der zugehörigen Gerichtskostentabelle die Kosten für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ablesen. Diese liegen bei Forderungen unter 1.000 EUR beispielsweise bei rund 32,00 EUR, dem gesetzlichen Mindestbetrag.

Relevante Kostenfaktoren

Je nachdem, wie sich ein gerichtliches Mahnverfahren weiterentwickelt, sprich wie sich die Schuldnerseite in der Angelegenheit verhält, können weitere Kosten entstehen, oder eben nicht. Auch diese sind jedoch verbindlich im Gerichtskostengesetz reguliert. Grundsätzlich gibt es aber nur genau drei Varianten, wie es in gerichtlichen Mahnverfahren weitergehen kann:

  1. Der Schuldner legt Einspruch gegen den Mahnbescheid ein: Dann bleibt nur der Weg über ein streitgerichtliches Klageverfahren, an dessen Ende entweder ein Gerichtsurteil oder ein gerichtlicher Vergleich steht – beide gelten als rechtskräftige Titel!
  2. Der Schuldner reagiert gar nicht: Dann geht es im gerichtlichen Mahnverfahren nach dem Mahnbescheid mit dem Vollstreckungsbescheid weiter, und dieser gilt (unwidersprochen) ebenfalls als Titel.
  3. Der Schuldner bezahlt: Dann muss es gar nicht weitergehen, weil sich der gewünschte Erfolg in der Realisierung einstellt.

Weitere Kosten entstehen – wenn überhaupt – nur bei den ersten beiden Varianten. Denn im gerichtlichen Forderungsmanagement ist der Titel das eine, die Realisierung aber das andere. Was aber zunächst ausschlaggebend ist, ist die Titulierung, denn sie eröffnet das komplette Instrumentarium der Zwangsvollstreckung und erschließt dadurch neue Zugriffsmöglichkeiten auf schuldnerische Vermögenswerte.

Verzugsschaden, Titulierung und Zwangsvollstreckung

Und diese Zugriffsoptionen sind es, die wiederum Kosten verursachen (können). Gerichtsvollzieher arbeiten beispielsweise nicht pro bono. Beauftragt man den Gerichtsvollzieher mit einer Taschenpfändung, der Abnahme der Vermögensauskunft, der Verhaftung des Schuldners oder allen drei Maßnahmen zugleich, fallen dafür Kosten an. Gemäß Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG) schlägt hier beispielhaft die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Abnahme der Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung) mit rund 33,00 EUR zu Buche.

Auch die Kosten für Vollstreckungsmaßnahmen aus Titeln sind gestzlich geregelt

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Verfolgung (titulierter) Forderungen Kosten auslöst. Jedoch sind all diese Kosten erstens im Gerichtskostengesetz bzw. anhänglichen Gesetzestexten streng, verbindlich und fair geregelt. Zweitens sind sie allesamt ein Verzugsschaden. Das bedeutet nichts anderes, als dass sie mit der Realisierung von der Schuldnerseite verlangt werden können. Es handelt sich also maximal um Auslagen!

Zudem bedeutet jede Vollstreckungsmaßnahme einen Neubeginn der Verjährung: Die 30-jährige Gültigkeitsdauer eines Titels beginn damit erneut zu laufen! Schon deshalb lohnt jede Vollstreckungsmaßnahme, sei sie nun erfolgreich, oder nicht.

Fazit

Das Gerichtskostengesetz schafft die rechtsstaatliche Grundlage, auf der sämtliche gerichtlichen Kosten stehen, die innerhalb und außerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens anfallen. Es sorgt für klare Verhältnisse und damit für Fairness und Kostentransparenz.

Veröffentlicht unter Know How
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