Gerichtskosten: Was zahlen Gläubiger?

Nicht erschrecken: Das gerichtliche Mahnverfahren verursacht Kosten. Und das – je nach Verlauf der Forderungsangelegenheit – gleich an mehreren Fronten. Die gute Nachricht: all diese Kosten sind ein Verzugsschaden und stehen der Gläubigerseite vollständig vom Schuldner zu. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, wo genau welche Kosten entstehen und verdeutlichen, warum sich der Aufwand unterm Strich immer lohnt.

Gerichtskosten entstehen im gerichtlichen Mahnverfahren und danach

Der erste Kostenfaktor ist der initiale Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren: Der Mahnbescheid kostet Geld, und zwar abhängig vom Streitwert. Weitere Kosten, die im Laufe des gerichtlichen Mahnverfahrens, der Titulierung, der Zwangsvollstreckung und – mit am wichtigsten – dem kontinuierlichen Bonitätsmonitoring über einen entsprechenden Dienstleister anfallen können, sind folgende:

  • Vollstreckungskosten, bspw. für den Auftrag an den Gerichtsvollzieher oder den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
  • Ermittlungskosten, bspw., wenn Schuldner umziehen, ohne sich ordnungsgemäß umzumelden
  • Bonitätsmonitoring, in der Langzeitüberwachung von bestehenden Titeln geht es darum, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, wie die finanzielle Situation des Schuldners ist; nur so ergeben sich Zugriffsmöglichkeiten

Welche Kosten fallen wann an?

Welche Kosten wann anfallen, lässt sich nicht pauschal sagen, da jede Forderungsangelegenheit anders ist. Im einen Fall kommt der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung direkt nach dem Mahnbescheid nach, und die anfallenden Kosten beziehen sich tatsächlich nur auf die Gerichtskosten für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides. Im anderen Fall geht der Schuldner den harten Weg, die Forderung wird via Vollstreckungsbescheid tituliert und ist für 30 Jahre abgesichert. Dann geht der weitere Verlauf über die Zwangsvollstreckung und das Bonitätsmonitoring. Die Folge: Über die Zeit kommen weitere Kosten hinzu.

Kostenbeispiel

Ganz konkret werden die (möglichen) Kosten an folgender Beispielrechnung, für die wir eine Forderungshöhe von 980 EUR annehmen wollen:

Position Betrag
Hauptforderung 980,00 EUR
Mahnantrag 32,00 EUR
PfÜB 28,80 EUR
Gerichtsvollzieherkoten 32,70 EUR
Adressermittlung 15,00 EUR
GESAMT 1.088,50 EUR

Das Wichtigste. Diese Kosten sind nicht verloren, sondern stehen dem Gläubiger als Verzugsschaden vollständig wieder zu!

Das Signal in den Markt

Neben dem eigenen Interesse an der Verfolgung eines offenen Postens – schließlich wurde dafür ja eine tadellose Leistung vollbracht – geht es im gerichtlichen Mahnverfahren auch immer um eine politische Signalwirkung. Wenn nämlich ungeklärte Forderungsangelegenheiten nicht über das gerichtliche Mahnverfahren abgesichert würden, wäre das das Signal an Schuldner Ihr müsst nur lange genug auf stur schalten, dann kommt ihr durch.

Mit den Gerichtskosten im gerichtlichen Mahnverfahren senden Gläubiger auch immer ein wertvolles Signal in den Markt

Wenn sich diese Botschaft potenziert und viele Kunden sich dieser Methode bedienen, schädigt das die gesamte Wirtschaft. Märke erodieren, Unternehmen schlittern in die Insolvenz, Mitarbeiter werden arbeitslos, die volkswirtschaftliche Zahlungsfähigkeit sinkt und schließlich kollabiert das System. Mit anderen Worten: Wer seine Ansprüche konsequent verfolgt, stabilisiert über die Wahrung der eigenen Interessen die Gesamtsystematik.

Fazit

Gerichtskosten entstehen immer, wenn es um die Verfolgung von berechtigten Ansprüchen geht. Wer sie scheut, sendet aber ein fatales Signal in den Markt und spielt Schuldnern in die Hände!

Veröffentlicht unter Know How
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