Gerichtliches Mahnverfahren einleiten: So funktioniert’s

gerichtliches Mahnverfahren einleiten

Ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten bedeutet, offene Forderungen abzusichern und zugleich Ernsthaftigkeit in der Verfolgung von Außenständen zu signalisieren. Außerdem ist die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Titelerwirkung. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, worauf es beim Schritt ins gerichtliche Mahnverfahren ankommt und womit Gläubiger rechnen müssen.

Der erste und entscheidende Schritt, wenn man ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten möchte, ist der Antrag auf Mahnbescheid. Dieser muss unbedingt fristgerecht, also vor der Anspruchsverjährung, beim richtigen Mahngericht und formal einwandfrei gestellt werden. Nur dann ist der Rechtspfleger, der Beamte den Mahnantrag bearbeitet, zufrieden und macht keine Monierungen geltend. Bestehen formale Fehler am Mahnantrag, der das gerichtliche Mahnverfahren einleiten soll, müssen Antragssteller nachbessern. Erst wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides vollständig und korrekt ist, wird der Mahnbescheid tatsächlich erlassen und durch das Gericht an den Schuldner zugestellt.

Schuldnerreaktionen

Geht der Mahnbescheid dem Schuldner zu, gibt es drei Möglichkeiten, wie er reagieren kann: entweder ignoriert er den Mahnbescheid, oder er bezahlt, oder er legt Widerspruch dagegen ein. Damit gilt die Forderung dann als bestritten und geht ins streitgerichtliche Klageverfahren. Dann endet die Angelegenheit entweder mit einem Urteil oder einem Vergleich – beides Titel, die die Forderung genauso wie der Vollstreckungsbescheid für 30 Jahre sichern.

Ignoriert der Schuldner gerichtliches Mahnverfahren einleitenden Mahnbescheid, kommt es darauf an, zeitnah, und stringent mit dem gerichtlichen Mahnverfahren weiterzumachen und den Antrag auf Vollstreckungsbescheid zu stellen. Erst, wenn auch dieser unwidersprochen bleibt, gilt der Titel als erwirkt. Das gerichtliche Mahnverfahren ist damit genaugenommen abgeschlossen, auch wenn Gläubiger ihr Geld noch nicht haben. Mit dem erwirkten Titel ergeben sich nun aber ganz neue Zugriffsmöglichkeiten auf schuldnerische Vermögenswerte. Beispielsweise über die Zusammenarbeit mit einem Gerichtsvollzieher oder Pfändungsmaßnahmen. Und das wiederum erhöht die Chancen für Gläubiger, zu ihrem Geld zu kommen, drastisch.

Das richtige Signal an den Markt

Über die Verfolgung der eigenen Interessen im gerichtlichen Mahnverfahren senden Gläubiger, die ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, auch ein wichtiges Signal an den Markt. Nämlich, dass sich Schuldnern machen nicht lohnt und Schuldner, die es tatsächlich drauf anlegen, ungeschoren davonzukommen, keine Chance haben.

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Bliebe dieses Signal aus, wäre die Botschaft, dass es im Grunde niemanden kümmert, ob Rechnungen bezahlt werden oder nicht. Die Leidtragenden wären die Gläubiger und letztendlich auch deren ehrliche Kunden (im gewerblichen Bereich), die die Zahlungsausfälle mittragen müssten. Konsequentes Mahnen und der Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren fungieren insofern als zentrales Regulativ, das die Chancengleichheit und die Fairness wahrt. Langfristig wird die Summe der gerichtlichen Mahnverfahren also dazu führen, dass Schulden schneller beglichen werden und sich Schuldner eher mit ihren Verbindlichkeiten auseinandersetzen.

Fazit

Wenn Gläubiger das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, handeln sie nicht nur im Sinne ihrer eigenen Interessen, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl. Der Weg über den Mahnantrag lohnt gleich mehrfach!

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